Ich habe kürzlich Hörgeräte bekommen und vertraglich bereits abgeschlossen. Habe HdO Geräte mit Schlauch und Schirmchen. Ein Ohrpassstück wäre bei meiner Hörminderung nicht notwenig, so der Akustiker.
Jetzt stellt sich heraus, dass die Geräte oft herausfallen und der Ohrpass doch erforderlich ist. Der Akustiker meint jetzt, ich müsste nach Vertragsabschluss die Kosten der Ohrpassstücke selbst zahlen da bereits käuflich erworben.
Zudem stellt sich heraus, für die Teile wurde seitens der Krankenkasse gezahlt, aber Ohrpass nicht erhalten. Der Akustiker hat Leistungen (Ohrpass) abgerechnet, Geld erhalten aber ohne Leistung. Das ist Abrechnungsbetrug.
Außerdem habe ich kein vertragliches und rechtsgültiges Papier bekommen. Nur Infoblätter.
Jetzt habe ich kein Vertrauen mehr in den Akustiker. Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, den Akustiker zu wechseln? Kann ich den Hörakustiker wechseln? Oder was für Möglichkeiten habe ich?
Die Bindung an einen Hörakustiker beginnt nicht schon mit dem Probetragen der Hörgeräte. Während der Probierzeit kann der Kunde ohne weiteres andere Hörgeräte ausprobieren. Erst wenn sich der Schwerhörige für Hörgeräte entschieden hat, beginnt die regelrecht Hörgeräteversorgung.
Man ist dann für 6 Jahre mehr oder weniger an diesen Hörakustiker gebunden.
Als gesetzlich krankenversicherter Person stehen Ihnen kostenlose Hörgeräte inklusive der maßgefertigten Otoplastiken zu.
Vielfach werden auch sehr einfache Schirmchen aus Silikon angepasst. Das ist für die Ausprobierphase eine sehr gute Lösung. Ihr volles Potential entfalten Hörgeräte aber erst mit richtigen maßgefertigten Otoplastiken (Ohrpassstücke / Ohrstücke).
Schirmchen sind Massenware. Obwohl es viele verschiedene Ausführungen gibt, kann niemals genau vorhergesagt werden, wie sie im Gehörgang wirken.
Selbst wenn der Hörakustiker in situ, also mit einer Messung direkt im Gehörgang, feststellt, dass die Ergebnisse gut sind, bedeutet das nicht, dass die Ergebnisse nicht mit einer Otoplastik deutlich besser sein könnten.
Unserer Meinung nach steht Ihnen selbstverständlich zu jeden Hörgerät eine Otoplastik zu. Schirmchen sind ja nur ein „Pfennigsartikel“.
Der Hörakustiker ist ja durch den Vertrag mit der Krankenkasse ebenfalls 6 Jahre für Sie zuständig. In dieser Zeit muss er Ihnen auch Otoplastiken anfertigen oder anfertigen lassen.
Zumindest bei den ersten Ohrpassstücken sollten Ihnen keine Kosten dafür entstehen.
So gesehen gibt es keinen Vertragsabschluss, denn die Betreuung, Reparaturen und Service muss der Hörakustiker sechs Jahre leisten.
In der Regel ist das Ganze kostenlos. Das gilt nicht, wenn Sie zuzahlungspflichtige Hörgeräte erworben haben. In diesem Fall müssen Sie, wie den Hörgeräten auch, einen Teil der Kosten unter Umständen selbst tragen. Ebenfalls nicht kostenlos sind Sonderwünsche hinsichtlich Farbe, Material oder Ausgestaltung bei den Otoplastiken.
Von einem Abrechnungsbetrug würden wir im geschilderten Fall nicht sprechen. Der Hörakustiker ist halt von der von ihm empfohlenen Lösung überzeugt. Dennoch kann es hilfreich sein, beim Verdacht auf Unkorrektheiten, die Krankenkasse zu informieren.
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