Soll ich die Hörgeräte einer verstorbenen Frau günstig kaufen?
Also, es ist so: Ein Bekannter verkauft die Hörgeräte seiner 2014 verstorbenen Mutter. Es sind Hansaton AG 3G Akkugeräte. Die haben laut vorliegender Hörakustikerrechnung zusammen 3.800 Euro gekostet. Auch die Ohrstücke sind maßgeschneidert kostenlos mit dabei. Auch mit dabei die Ladestation. Die Frau hat die Geräte nur ein paar Monate getragen.
Der Bekannte will nun 2.550 Euro für die Hörgeräte. Das scheint mir angesichts der Hörgerätepreise, die aktuell so aufgerufen werden recht günstig.
Würden Sie mir zum Kauf raten?
Nein.
Solche Hörgeräte hatten einmal einen Wert von ca. 1.700 Euro. Die Rechnung des Hörakustikers von damals ist also berechtigt.
Aber Hörgeräte verlieren sehr schnell und deutlich an Wert, wenn sie einmal verkauft worden sind.
Das liegt einerseits im Verschleiß begründet. Hörsysteme sollen den ganzen Tag, also rund 12-16 Stunden getragen werden. Sie kommen somit sehr schnell auf eine hohe Betriebsstundenzahl.
In diesem konkreten Fall sind die Geräte nicht oder nicht sehr lange getragen worden. Deshalb fällt dieses Argument nicht so sehr ins Gewicht.
Viel schwerwiegender ist aber der Fortschritt der Technik. 5 Jahre alte Hörgeräte entsprechen einfach nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Heutige Modelle können wesentlich mehr und sind auch noch besser an das Gehör anpassbar.
Damit kommen wir zum nächsten Punkt. Was Sie als Vorteil betrachten, nämlich die mit angebotenen maßgeschneiderten Ohrstücke, ist in Wirklichkeit ein Nachteil. Diese Ohrstücke müssen nun für Sie wieder neu angefertigt werden. Jedes Ohr ist anders, Sie können die vorhandenen Otoplastiken nicht verwenden. Neue Ohrpassstücke kosten Geld, rechnen Sie mit 150 – 300 Euro.
Desweiteren müssen die Hörgeräte auch für Sie angepasst werden. Jeder Hörverlust ist sehr individuell zu betrachten. Sie müssen also auch einen Hörakustiker finden, der bereit ist, gebrauchte Hörgeräte neu für Sie anzupassen. Auch das wird Geld kosten.
Von der Krankenkasse dürfen Sie beim Kauf von gebrauchten Alt-Hörgeräten auch keinen Zuschuss erwarten.
Es ist daher ratsam, sich beim Hörakustiker neue Hörgeräte zeigen zu lassen und nach einer ärztlichen Verordnung den Zuschuss der Krankenkasse in Anspruch zu nehmen. Das sind auch rund 1400 Euro, die Ihnen als gesetzlich Versichertem zustehen.
Wenn Sie tatsächlich bereit wären, 2.550 Euro für alte Geräte zu bezahlen, wäre es sinnvoller, diesen Betrag und den Zuschuss der Krankenkasse in nagelneue Hörgeräte zu investieren. Für 4.000 Euro bekommen Sie schon Oberklasse-Hörgeräte, neu, mit Garantie und vollen 6 Jahren Service.
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