Medizinisches

Hörgeräte nach MRT-Untersuchung kaputt – Schaden 1.500 Euro

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Frau Helga Piechnik aus Herne (75) musste sich einer MRT-Untersuchung unterziehen.
Bei einer solchen Untersuchung wird der Körper des Patienten in eine röhrenförmige Konstruktion geschoben und von starken Magnetwellen durchströmt. Das erzeugt sehr detaillierte und scharfe Bilder vom Körperinneren.

Nach MRT beide Hörgeräte kaputt

Die 75-Jährige, so berichtete die WAZ, ließ sich wegen eines Bandscheibenvorfalls mittels eines MRT (Magnetresonanztomograph) radiologisch untersuchen.
Anschließend waren ihre beiden Hörgeräte defekt.

Hörgeräte gehören nicht mit in die Röhre

Eigentlich ist es selbstverständlich, dass vor solchen Untersuchungen Schmuck, Handy, metallene Gegenstände und natürlich auch Hörgeräte abgelegt werden.
Ich selbst habe erst vor kurzem eine solche Untersuchung machen lassen und wurde selbstverständlich vorher gebeten, alles abzulegen.
Es ist aber Aufgabe des Personals am MRT, darauf zu achten, dass dieser Aufforderung auch Folge geleistet wird.

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Das Personal muss mitarbeiten

Dafür gibt es mehrere Gründe:

  1. Die Patienten sind oft älter und verstehen Angaben auf Merkblättern nicht
  2. Den Leuten wurde vom Akustiker eingetrichtert, die Geräte immer zu tragen
  3. Die Betroffenen haben Angst, ohne die Geräte im Untersuchungsraum nichts zu verstehen
  4. Die Geräte sind oft winzig klein und die Patienten denken gar nicht mehr daran.
  5. Dem Laien ist nicht bewußt, dass die Hörgeräte Störungen verursachen und kaputt gehen können.
  6. Patienten werden oft leicht sediert, um Lärm und Enge in der Röhre zu überstehen.

Hoergeraet

Geräte kaputt, wenig Verständnis

Bei Frau Helga Piechnik wurden Aufnahmen von Kopf und Wirbelsäule angefertigt.
Der Sohn von Frau Piechnik gab laut WAZ folgendes an:

„In der Radiologie fand ein Gespräch mit einer Krankenschwester statt, in dem die Einzelheiten der Untersuchung besprochen wurden. Meine Mutter wurde unter anderem gefragt, ob sie einen Herzschrittmacher trägt, was sie verneinte, sie verwies aber auf ihr Hörgerät“.
Die Schwester habe zwar darauf hingwiesen, dass man die Hörgeräte vor der Untersuchung besser herausnehmen solle, aber nichts in dieser Richtung unternommen.

(Quelle: WAZ)

Anschließend habe eine Übergabe an eine andere Krankenschwester stattgefunden. Diese habe es sehr eilig gehabt und die Untersuchung in der MRT-„Röhre“ zügig eingeleitet. Auf die Hörgeräte wurde gar nicht mehr eingegangen.
Nach der Untersuchung stellte sich heraus, dass die teuren Hörgeräte von Frau Piechnik nicht mehr funktionierten.

Das ist kein Wunder, die Magnetwellen sind so stark, dass sie die feinen Strukturen auf einem Computerchip durchaus zerstören können.
Eine Reparatur ist dann nur noch durch Austausch der Platine möglich und in jedem Fall nicht billig. Meist läuft es aber auf die Neuanschaffung von Hörgeräten hinaus.

Schadensersatzforderung

Danach bemühte sich die Familie um Schadensersatz. Die Radiologen zeigten aber erst wenig Verständnis.
Nach mehreren Interventionen kam aber Bewegung in den Fall.
Die Patientin, so die Radiologie, habe vorher ein entsprechendes Foirmular unterschrieben und somit sei im Grunde das radiologische Team außen vor.
Jedoch habe man der Patientin einen Kompomiss vorgeschkagen, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Die Radiologie übernimmt die Hälfte der entstehenden Kosten.

Ein Schuldanerkenntnis sei damit aber nicht verbunden, so Dr. Thilo-Andreas Wittkämper von der Radiologie.

Meine Meinung

Eine gute Lösung, wie ich finde. Einerseits steht natürlich jeder volljährige und geistig rege Mensch selbst in der Verantwortung.
Andererseits finde ich, dass das Personal aus den oben beschriebenen Gründen durchaus Nachschau halten muss.
Sich allein auf ein Formblatt herauszureden, ist eindeutig zu wenig.

Bildnachweis: Titelbild – Von KasugaHuang, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=680466
Bewegtbild klein: Mri_head_3dani_1_small_bionerd.gi_f wikimedia.org

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    Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. Juni 2018 | Revision: 22. April 2024

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