Was tun, wenn die Hörgeräte nicht mehr richtig funktionieren und erst in ein paar Monaten ein Anspruch auf neue Geräte besteht?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Ihre Hörgeräteversorgung. Die Versorgung selbst wird von einem Hörakustiker durchgeführt, den sich der Schwerhörige selbst aussuchen kann. Dieser Hörakustiker ist dann auch sechs Jahre lang für sämtliche Reparaturen zuständig.
Ist das Hörgerät nun mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche zunächst dem Händler gegenüber geltend machen. Das ist der Hörakustiker.
Der muss aufgrund seines Vertrags mit der Krankenkasse die Geräte reparieren.
Kann ein Hörgerät nicht repariert werden, muss der Hörakustiker eben mit dem Hersteller unter Umständen über einen Kompletttausch der Hörgeräte nachdenken.
Da er aber in Ihrem Fall schon zweimal bei der Reparatur gescheitert ist, würde ich an Ihrer Stelle einen anderen Hörakustiker aufsuchen.
Sprechen Sie mit dem anderen Hörakustiker und schildern Sie Ihre Lage. Sie haben jederzeit das Recht, den Akustiker zu wechseln. Die eventuell noch übrige Reparaturkostenpauschale muss der bisherige Hörakustiker dem neuen dann überweisen.
Es kann gut sein, dass der neue Hörakustiker Ihnen jetzt schon andere Hörgeräte leih- oder probeweise überlässt, wenn in ein paar Monaten sowieso eine Folgeversorgung ansteht.
Mit dem bisherigen Hörakustiker würde ich mich nicht mehr herumärgern.
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