Bewerbe mich gerade nach dem Masterstudium um eine Stelle bei der Firma XYZ. Die haben mich aber zuerst zum Betriebsarzt geschickt.
Der hat eine mittelgradige Schwerhörigkeit festgestellt. Seine Empfehlung, ich kann eingestellt werden, wenn ich mich mit Hörgeräten ausstatten lasse.
Ich finde, dass die das nichts angeht. Die führen Sicherheitsgründe an, weil in dem Unternehmen kritische Prozesse ablaufen, die durch Schall signalisiert werden.
Hier wird doch aber meine grundsätzliche Eignung in Frage gestellt. ich habe doch schliesslich meinen Master.
Muss ich mich diesem unverschämten Diktat beugen oder müssen die mich trotzdem einstellen. So gesehen bin ich ja behindert.
Die grundsätzliche Eignung für einen Beruf ergibt sich auch und nicht zuletzt aus der körperlichen Verfassung.
Jemand, der im Rollstuhl sitzt, kann keine Bierkästen schleppen. Jemand, der nichts sieht, kann vermutlich nicht Fotograf oder Kameramann werden.
Reicht das Gehör nicht aus, und geht es darum, sehr viele akustische Signale zu verarbeiten oder an Gesprächen teilzunehmen, kann man diese Stelle auch nicht ohne weiteres bekommen.
Der Master-Abschluss zeigt, dass Sie die fachliche Qualifikation haben. Das honoriert das Unternehmen ja auch, in dem es Ihnen eine Stelle anbietet und Sie einstellen würde.
Das Ergebnis der ärztlichen Untersuchung zeigt aber, dass Sie nach den Maßstäben des Unternehmens derzeit körperlich nicht geeignet sind.
Durch die Anpassung geeigneter Hörsysteme kann Ihr Gehör soweit unterstützt werden, dass Sie diese Einstellungshürde überwinden können.
Dazu benötigen Sie eine Verordnung von einem Facharzt. Danach besuchen Sie einen Hörakustiker. Sie wählen in einem mehrstufigen Verfahren geeignete Hörgeräte aus. Diese gibt es schon ohne Eigenleistung für 10,- € „Rezeptgebühr“.
Falls Sie teurere Geräte möchten weil diese unauffälliger oder leistungsfähiger sind, müssen Sie den Restbetrag aus eigener Tasche zahlen.
Hier können Sie unverbindlich beim Arbeitgeber anfragen, ob dieser nicht bereit ist, einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Argumentieren Sie, dass Sie die Hörgeräte extra für den Beruf anschaffen.
Genau bei dem von Ihnen genannten Unternehmen weiß ich, dass bis zu 1.200 € freiwillig zugezahlt werden (für 2 Geräte).
Diese Summe wird mit jedem Jahr der Betriebszugehörigkeit um 200, € verringert. Nach 6 Jahren ist der Betrag getilgt.
Vom Gehalt wird nichts abgezogen. Sofern Sie vorzeitig ausscheiden, müssen Sie den Restbetrag zahlen.
Sprechen Sie bitte mit dem Betriebsrat der Firma, dort kann man Ihnen sagen, welcher Antrag zu stellen und an wen er zu richten ist.
Immer mehr Arbeitgeber gehen solche Wege. Gute Fachkräfte sind gesucht.
Bild: cwizner / Pixabay
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