Hörgeräte beim Radfahren, passt das zusammen? Fahrradfahren ist groß in Mode. Ob man es als Freizeitbeschäftigung, zur sportlichen Betätigung oder aus Gründen des Umweltschutzes tut, für Hörgeräteträger ergeben sich einige Besonderheiten. Wir klären auf.
Wichtiger Rat: Hörgeräte im Straßenverkehr immer tragen – Hörgeräte beim Radfahren
Wenn Ihnen Hörgeräte verordnet wurden, dienen diese zum Ausgleich einer Schwerhörigkeit. Ohne diese Hörgeräte sind Sie nicht in der Lage, vollumfänglich zu hören. Möglicherweise hören Sie andere Verkehrsteilnehmer nicht und können auch Warnsignale und die Signale von Polizei- und Rettungsfahrzeugen nicht richtig wahrnehmen.
Es wäre grob fahrlässig, ohne Ihre Hörgeräte beim Radfahren zu sein. Möglicherweise ist sogar im Falle eines Unfalls an eine Strafe oder den Verlust des Versicherungsschutzes zu denken.
Fälle von zerstörten Hörgeräten bei Fahrradunfällen hier unbekannt
Hier sind keine Fälle bekannt, in denen Im-Ohr-Hörgeräte bei Fahrradunfällen geborsten wären. Sie stecken ja im Gehörgang und sind somit auch durch das Ohr mit geschützt.
Wenn IdO-Hörgeräte zu locker sitzen, dann ist die Passform nicht ausreichend. Außerdem raten wir, beim Radfahren einen Fahrradhelm zu tragen.
https://hoergeraete-info.net/sport-und-freizeit-mit-hoergeraet/
Die wichtigen Regeln:
- Fahrradfahren niemals ohne Helm! Es sollte eine unbedingte Selbstverständlichkeit sein, beim Fahrradfahren einen Schutzhelm zu tragen. Fahrradhelme sind heute chic und sehr leicht. Sie schützen aber den empfindlichen Kopf bei einem Sturz vom Fahrrad oder bei einem Unfall.
- Hörgeräte beim Radfahren unbedingt tragen. Sie können sonst nicht ausreichend hören und sind kein sicherer Verkehrsteilnehmer.
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