Hörakustiker

Hörgerät nach Wartung defekt

altes Hörgerät

Wenn das Hörgerät nach der Wartung durch den Hörakustiker defekt ist, haben Sie einen Anspruch auf Reparatur, das ist ja klar. Die Hörgeräteüberprüfung wird von jedem Hörakustiker angeboten. Für gewöhnlich schicken die Akustiker eine Karte oder Mail und erinnern an die regelmäßigen Termine für die Wartung der Hörgeräte.

Eine Hörgeräteträgerin brachte ihre sechs Jahre alten Hörgeräte nach einer solchen Erinnerung zum Hörakustiker. Der sollte die regelmäßige Wartung, Reinigung und Durchsicht vornehmen. Als die Frau ihre Hörgeräte zurückbekam, bemerkte sie schon auf dem Heimweg, dass die Hörgeräte defekt waren. Anders als zuvor hörte die schwerhörige Dame nun ein Netzbrummen und elektrische Störgeräusche vom Motor ihres Autos.

Der Hörakustiker will nach der Reklamation die Hörgeräte nun einsenden und stellt eine hohe Reparaturrechnung in Aussicht. Das will die Kundin aber vermeiden.

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Warum ist das alles so?

Hörgeräte sind empfindliche elektronische Geräte. Nach sechs Jahren Tragezeit hat die Kundin die Hörgeräte rund 30.000 Stunden strapaziert. Umso wichtiger ist eine Durchsicht und Reinigung beim Hörakustiker. Der Hörakustiker handelt also richtig, wenn er seine Kunden zur Wahrnehmung der turnusmäßigen Hörgerätewartung auffordert.

Auf der anderen Seite stehen aber auch handfeste geschäftliche Absichten der Hörakustiker im Raum. Durch den regelmäßigen Kontakt zum Kunden bleibt das Fachgeschäft am Ball, wenn es um eine Neuversorgung, sprich den Verkauf von Hörgeräten geht.

Insbesondere da die in diesem Fall zur Rede stehenden Hörgeräte bereits sechs Jahre alt sind, steht ohnehin eine baldige Neuversorgung an. Zumindest hätte die Kundin jetzt wieder Anspruch auf kostenlose Kassenhörgeräte bzw. einen Zuschuss in entsprechender Höhe für teurere Hörgeräte.

Muss die Kundin es hinnehmen, dass die Hörgeräte nun defekt sind?

Nein. Es gibt keine Regel, die die Kundin nach Ablauf von sechs Jahren dazu zwingt, nun neue modernere Hörgeräte zu kaufen. Sie kann die ihr überlassenen und von ihr auch mitbezahlten Hörgeräte so lange tragen, wie sie möchte. Solange die Geräte noch gut sind, spricht nichts gegen eine längere Nutzung. Sie darf aber nicht erwarten, dass Reparaturen beim Hörakustiker kostenlos durchgeführt werden, die Kassen zahlen die Servicepauschale nur für sechs Jahre, die sind aber herum.
Auch kann die Hörgeräteträgerin nicht erwarten, dass der Hörgerätehersteller noch viel länger Ersatzteile für diese Hörgeräte bevorratet.

Hier allerdings hat der Hörakustiker eine Hörgerätewartung vorgenommen. In diesem Fall, so meine ich, kann die Kundin erwarten, dass sie die Hörgeräte zumindest in dem Zustand zurück bekommt, in dem sie vor der Wartung waren. Kommt es durch die Durchsicht zu einem Defekt, hat hierfür der Verursacher, also der Hörakustiker einzustehen, möchte ich meinen.

Aufgepasst: Hörakustiker schieben es manchmal auf die Kunden

Nach unserer Erfahrung wollen einige Hörakustiker mit den Begriffen Gewährleistung, Garantie, Kundenansprüche und Kundenrechte manchmal nicht so umgehen, wie es Verbraucherschützer gerne sähen.

Unser Rat: Suchen Sie Beratung

Wenn Sie meinen, Ansprüche geltend machen zu können, und man Ihnen nicht wie gewünscht entgegenkommt, dann sollten Sie sich Beratung holen. Sprechen Sie mit einer Verbraucherzentrale, nehmen Sie die Angebote des VdK und von Schwerhörigenverbänden in Anspruch. Denken Sie immer auch über eine Hörgeräteversicherung nach! Lassen Sie sich von Händlern nie einschüchtern.
Es kann ja durchaus sein, dass der Händler im Recht ist, aber das können Sie als Laie nicht wissen. Deshalb lassen Sie Ihre Ansprüche durch eine der o.g. Beratungsstellen überprüfen; klein beigeben können Sie dann ja immer noch.

Übrigens: Hörakustiker handeln nicht aus Bosheit oder Dummheit so. Sie stehen Tag für Tag auch einem oft überzogenen Anspruchsdenken von vorlauten Rechthabern gegenüber und haben mitunter ein dickes Fell entwickelt. Versuchen Sie immer, solche Sachverhalte freundlich und sachlich zu klären.

Hinweis:

hörgeräte erfahrungpeterlinks

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 15. Mai 2021 | Revision: 21. April 2024

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