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Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht? Hier wird geholfen

Krankenkasse will nicht zahlen

Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht? Als gesetzlich versicherter Person stehen Ihnen Hörgeräte von der Krankenkasse zu. Hier erfahren Sie, wie Ihnen geholfen werden kann, wenn die Krankenkasse nicht zahlen will.

Der neue Legal-Tech-Service „Widerspruch.Online“ aus Hamburg greift Patienten unter die Arme, wenn Kranken- oder Rentenkassen beantragte Leistungen nicht zahlen wollen. Eine online erteilte Vollmacht sowie das Foto des ablehnenden Bescheids sind alles, was es für den Widerspruch durch einen Rechtsanwalt braucht – ganz ohne Kosten. Betreiber des digitalen Rechtsdienstes sind die erfahrenen Hamburger Rechtsanwälte Felix Korten und Jan-Philippe von Hagen.

„Häufig sind Versicherte über ihre Ansprüche gegenüber den Krankenkassen zu wenig informiert – und das trotz sehr guter Erfolgsaussichten“, sagt Felix Korten, einer der beiden Geschäftsführer von Widerspruch.Online. „Mit unserem digitalen Angebot wollen wir Patienten die Scheu nehmen, sich gegen eine große Organisation zu wenden und ihre Rechte mit einem professionellen Anwalt geltend zu machen.“
Gute Erfolgsaussichten bei Hörgeräten

Beispiel Hörgeräte

In 68 Prozent der Streitfälle um abgelehnte Hörgeräte geben die Sozialgerichte den Versicherungsnehmern Recht. In einem jüngsten Fall von Widerspruch.Online weigerte sich die Krankenkasse, einer Mandantin ein höherwertiges Hörgerät zu bezahlen, obwohl dies medizinisch angezeigt und vom Arzt verschrieben war. Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht: „Im Fall einer Hörschwäche gilt es, die Einschränkung im Vergleich zu einem gesunden Menschen möglichst weitgehend auszugleichen“, sagt Rechtsanwalt von Hagen. „Zudem muss für den Patienten stets der aktuelle Stand der Medizintechnik berücksichtigt werden. Unsere Begründung des Widerspruchs: Ein per Festzuschuss finanziertes Hörgerät hätte unsere Mandantin zu stark eingeschränkt. Diese Argumentation überzeugte die Krankenversicherung, die schließlich einen höheren Zuschuss gewährte.“

Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht – Widerspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen

Die Beauftragung eines professionellen Anwalts dauert mit dem neuen Legal-Tech-Angebot nur wenige Minuten: Die Versicherten registrieren sich auf Widerspruch.Online, erteilen den Anwälten eine Vollmacht und laden ein Foto des strittigen Kassenbescheids hoch. Der Rechtsdienst bleibt in jedem Fall für die Versicherten kostenlos: Hat der Widerspruch Erfolg, zahlt die Krankenkasse eine Aufwandsentschädigung für die Anwälte. Bei einem verlorenen Fall trägt Widerspruch.Online die Kosten. Wichtig ist, dass die Versicherten schnell reagieren, wenn die Kasse eine Leistung nicht übernehmen will: Patienten haben einen Monat Zeit, ihren Widerspruch geltend zu machen.

Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht – Über Widerspruch.Online

Widerspruch.Online ist ein Legal-Tech-Service, der Patienten kostenlos dabei unterstützt, Leistungsansprüche gegenüber der gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherung durchzusetzen. Die kooperierenden Rechtsanwälte des Online-Dienstes verfügen über jahrelange Erfahrung im Sozialrecht. Im Auftrag der Versicherten legen die Experten Widerspruch gegen einen negativen Kassenbescheid ein. Dabei werden in jedem Einzelfall die aktuellen medizinischen Erkenntnisse herangezogen. Weitere Informationen finden Sie unter: www.widerspruch.online

PRESSEMITTEILUNG „Hörgerät Krankenkasse zahlt nicht“ http://www.presseportal.de/nr/135175

Bild: screenshot widerspruch.online

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Bildquellen

  • Krankenkasse: pixabay
Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. März 2021 | Gast Autor 17. März 2021

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