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Krankenkasse muss zahlen – auch bei gering verbessertem Hören

kleiner Mann mit Schreiber

Hörgerät: Kasse muss auch bei gering verbessertem Hören zahlen

Immer wieder wird vor den Sozialgerichten gestritten, ob Krankenkassen auch über dem Festbetrag liegende Hörgeräte bezahlen müssen, wenn diese nur wenig besser sind. Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (L 9 KR 44/17) hat dies bejaht, wenn das Gerät das Sprachverstehen um fünf Prozent verbessert und sich dies mit seinen technischen Merkmalen erklären lässt. Lesen Sie mehr hier

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Quelle: Von Rechtsanwalt Jens Ferner

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