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Hörgerät im Krankenhaus gestohlen – Versicherung

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Wenn Hörgeräte im Krankenhaus gestohlen werden, kann das zu Problemen mit der Versicherung führen. Eine Leserin fragt deshalb:

Ich wende mich an Sie mit einem Problem. Mein Vater ist im März verstorben. Im Krankenhaus konnten plötzlich die gerade mal 13 Monate alten, sehr teueren Hörgeräte meines Vaters nicht mehr aufgefunden werden.

Meine Mutter braucht dringend neue Hörgeräte und bekommt ihre erst 2023. Ihre Lebensqualität ist extrem eingeschränkt, dazu jetzt noch der Verlust meines Vaters… Meine Mutter wollte die Hörgeräte meines Vaters umbauen lassen. Aber die sind nun ja verschwunden und die Versicherung will nicht zahlen. Desaster!

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Die Versicherung verlangt folgendes: „Weiterhin benötigen wir eine Stellungnahme des Hörgeräteakustikers, dass die Hörgeräte Ihres Vater auch von Ihrer Mutter zu verwenden gewesen wären und welche Kosten für etwaige Änderungen/Umbaumaßnahmen entstanden wären.“

Hörgeräte sind industriell vorgefertigte und voreingestellte medizinische Hilfsmittel.
Geräte gleicher Bauart und Typenbezeichnung werden tausendfach verkauft und unterscheiden sich technisch nicht.
Spezielle Ein- oder Umbauten sind regelmäßig nicht erforderlich und bei den meisten Geräte auch nicht erforderlich.
Die Anpassung eines Hörgeräts als medizinisches Hilfsmittel geschieht einerseits durch die Auswahl eines geeigneten Hörgeräts und andererseits in erster Linie durch die softwaremäßige Anpassung durch den Hörakustiker.

Das bedeutet, dass ein Hörgerätetyp auch für unzählige verschiedene Menschen geeignet ist. Gerade eine Weitergabe gebrauchter Hörgeräte innerhalb einer Familie ist nichts Ungewöhnliches. Es müssen lediglich die Softwareparameter an die Hörkurve des neuen Trägers bzw. der neuen Trägerin angepasst werden. Sofern maßgefertigte Ohrstücke, die sogenannten Otoplastiken am alten Hörgerät verbaut sind, müssen diese Verschleißteile für den neuen Träger neu angefertigt werden. Das ist aber ein, am Hörgerätepreis gemessen, sehr kleiner Aufwand.

Dem entgegen steht die Aussage, dass Hörgeräte individuelle Maßanfertigungen für genau einen Patienten sind.
Das ist zunächst einmal auch ganz richtig so. Denn ein Hörgerät, dessen Verstärkung, Klang und Kompression auf einen Schwerhörigen eingestellt wurden, kann von einer anderen Person nicht genutzt werden. Die Schwerhörigkeit zweier Menschen ist immer völlig verschieden, sodaß der bloße Austausch von Hörgeräten nie zum gewünschten Ergebnis führt.

Es ist aber so, dass die Anpassungen, die ein Hörakustiker vornimmt, fast ausschließlich am Computer geschehen. Nach Ermittlung der Hörkurve werden die Parameter der Hörgeräte am Computer des Akustikers angepasst und dann auf die Hörgeräte überspielt.

Wenn eines solche Neuanpassung, die kein besonderer Aufwand ist, durchgeführt wurde, können Hörgeräte, die vom Grundtyp für beide Menschen geeignet sind, auch von einem auf den anderen nutzbringend übertragen werden.

Grundsätzlich ist noch zu beachten, dass es Hörgeräte in unterschiedlichen Leistungsstufen gibt. Beispielsweise gibt es besonders starke Power-Hörgeräte und solche mit normaler Verstärkung. Hier muss der Akustiker beurteilen, ob eine Übertragbarkeit der jeweiligen Hörgeräte machbar ist.
Letztlich sollte das aber kein allzu großen Problem darstellen.
Anders sieht es bei komplett im Ohr getragenen „Im-Ohr-Hörgeräten“ aus. Hier wurde das gesamte Gehäuse an den Gehörgang des vorherigen Trägers angepasst. Ein Austausch dieser Schale und eine Neufertigung für eine andere Person sind grundsätzlich aber auch möglich, wenngleich das mit einem erhöhten Aufwand und höheren Kosten verbunden ist.

Somit ist abschließend zu sagen, dass Hörgeräte in den allermeisten Fällen nach erfolgter Anpassung problemlos auch von anderen Personen getragen werden können. Die für die Anpassung anfallenden Kosten können etwa zwischen 250 und 400 Euro liegen, je nach Zeitaufwand und Kooperationsbereitschaft des Hörakustikers.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner persönlichen Einschätzung helfen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.

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Hinweis:

Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 13. August 2021 | Revision: 21. April 2024

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