Fragen an die Redaktion

Hilfe! Mein Hörakustiker hat mich rausgeschmissen!

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Ich bin seit 12 Jahren Hörgeräteträger. Im Laufe dieser Zeit habe ich jede Menge Erfahrungen mit Hörakustikern sammeln dürfen. Wir wissen ja alle, dass die meisten nichts können. Mir ist auch viel Unfreundlichkeit begegnet. Ein sehr arrogante und hochnäsige Branche! Inzwischen hatte ich 6 Hörakustiker und bin mit dem jetzigen eigentlich sehr zufrieden. Bei den anderen bin ich weggegangen und habe die Versorgungspauschale (Rest) an den neuen überweisen lassen (60-70 €!!!).

Zu meiner Geschichte:
Nachdem ich meine ersten Hörgeräte bekommen habe, bin ich auf ein Internetforum gestoßen, in dem sich Gleichgesinnte unterhalten. Dort gibt es viele Selbstanpasser, die ihre Hörgeräte selbst einstellen. Da habe ich viele wertvolle Tipps bekommen. Also fing ich ebenfalls an, mit einer hintenrum heruntergeladenen Anpassungssoftware meine Hörgeräte selbst einzustellen.
Man glaubt ja nicht, was man selbst da noch rauskitzeln kann!

Und wenn mal eine Einstellung nicht so 100%ig geklappt hat, bin ich zum Hörakustiker und hab das wieder richten lassen. Dafür habe ich ja schließlich eine Garantie.

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Nun hat mir aber der letzte Hörgeräteakustiker klipp und klar gesagt, dass er der Fachmann sei und es nicht angehen könnte, dass ich als Laie diese medizinischen Gesundheitsprodukte selbst einstelle. Er habe nichts dagegen, wenn ich mich dafür interessiere, aber er sehe es nicht ein, dass ich ständig (!!!) in seinem Laden stehe und er meinen „mist wieder richten“ müsste.
Da die Versorgungspauschale für meine zugezahlten Hörgeräte (2.410 €) längst aufgebraucht sei, kündige er mit nun die Zusammenarbeit auf.

Dagegen habe ich protestiert und bin im Laden sitzen geblieben. Ich habe als gesetzlich Versicherter schließlich Ansprüche!!!
Daraufhin (so nach 2 Stunden) hat er die Tür aufgemacht und mich rausgeworfen: „Gehen Sie und kommen Sie nie wieder!“

Auch ein Protest bei der Krankenkasse hat nichts gebracht (die stecken eh alle unter einer Decke), auch die Polizei wollte nichts machen.

Nun hoffe ich auf Ihre Hilfe. Was kann man tun?

Da ist Ihnen großes Unrecht widerfahren!

Selbstverständlich haben Sie als gesetzlich versicherter Schwerhöriger das Recht darauf allen Hörakustikerbetrieben in Deutschland unendlich oft und unbegrenzt lange kostenlos auf den Sack zu gehen.

Jeder Hörakustiker ist natürlich verpflichtet für ein paar lumpige Euro Ihre vermurksten Hörgeräte wieder korrekt einzustellen.
Wo kämen wir denn hin, wenn uns dieses letzte bisschen Freiheit auch noch genommen würde.

Es ist ja auch selbstverständlich, dass Querschnittsgelähmte an ihren Elektrorollstühlen 400 PS-Motoren montieren oder Raupenketten montieren. Da ist ja dann auch das Sanitätshaus verpflichtet, das kostenlos wieder zu richten, wenn der Rollstuhl nicht mehr fährt.

Und wenn Menschen mit einer Sehbeeinträchtigung mit 40er-Schmirgelpapier ihre Brillen noch etwas nachschleifen, muss der Augenoptiker logischerweise ständig neue Gläser kostenlos nachliefern.

Ja nee, is‘ klar!

Ich mag Ihnen in aller Höflichkeit die Sachlage einmal so erklären, wie ich sie sehe:

Hörakustiker sind selbständige Handwerksbetriebe, die auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.
Als ordentlicher Kaufmann muss der Hörakustiker Geld verdienen. Sonst macht ihm das Finanzamt Schwierigkeiten und stuft das Gewerbe als privates Hobby ein. Oder er geht schlicht und ergreifend pleite.

Hörakustiker sind keine Wohlfahrtsbetriebe und arbeiten nicht aus caritativen Gründen.

Wenn Sie als Kunde etwas von einem Hörakustiker möchten, werden Sie dafür bezahlen müssen.
Das ist nicht anders als beim Uhrmacher, Schuster oder Schneider. Sie gehen da hin, lassen sich beraten und erwerben dann ein Produkt. Hierfür und für anfallende Reparaturen müssen Sie dem Handwerker/Kaufmann den Kaufpreis für das Produkt und die Arbeit für die Reparaturen bzw. Änderungen bezahlen.
Das ist doch wohl einleuchtend und selbstverständlich.

Warum sollte das beim Hörakustiker anders sein?

Hier ist es nur insoweit anders, als dass die Krankenkasse bei zuzahlungsfreien Geräten dem Hörakustiker dankenswerterweise auch gleich eine Pauschale für 6 Jahre überweist. Diese Pauschale deckt evtl. anfallende Reparaturen und weitere Arbeiten ab.

Bei Geräten, die mit Zuzahlung erworben wurden, gibt es ebenfalls eine solche Pauschale, die deckt aber nur die Kosten ab, die bei einem zuzahlungsfreien Gerät anfallen würden. Den Rest müssen Sie selbst tragen. Denn bei teureren und luxuriöseren Geräten sind auch die Reparaturen und Ersatzteile regelmäßig teurer und aufwändiger zu machen.

Wenn Sie als Kunde ein etwas strapazierendes und übersteigertes Anspruchsdenken an den Tag legen, werden Sie logischerweise als schwieriger Kunde eingestuft.

Das macht jeder Hörakustiker ganz sicher eine Weile mit, denn Hörakustiker sind es gewohnt mit teilweise etwas schwieriger Kundschaft umzugehen. Das liegt u.a. daran, dass ihr Dienstleistungsangebot sich an vorwiegend (ältere) Menschen richtet, die von der Technik oft nichts verstehen und trotz dringenden Bedarfs eine ablehnende Haltung gegenüber Hörgeräten haben.

Wen aber ein Kunde ständig das verkaufte und justierte Produkt selbst verändert, kann er nicht erwarten, dass der Handwerksmeister unendlich oft dieses Produkt wieder in einen vernünftigen Zustand zurückversetzt.
Eine Weile lang mag der Kaufmann das mitmachen, aber irgendwann ist die ohnehin recht schmale Reparatur- und Wartungspauschale aufgebraucht.
Dann darf der Kaufmann erwarten, dass der Kunde entweder seine Ansprüche zurückschraubt oder eben ganz normal für die geleistete Arbeit bezahlt.

Die Krankenkasse kann Ihnen in diesem Fall auch nicht helfen. Ihnen steht es ja frei, nun zu einem anderen Hörakustiker zu gehen, wie Sie es ja schon 5 x gemacht haben. Geld von der Kasse wird es keins mehr geben, erst wieder bei einer Folgeversorgung.

Da jetzt sowieso mal wieder die 6 Jahre herum sind, würde ich Ihnen raten, sich einen neuen Hörakustiker zu suchen und dort kleine Brötchen zu backen.

Mann, Mann, Mann….

Foto: Pixabay/geralt

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    Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. Januar 2019 | Revision: 22. April 2024

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