In der Nacht von Freitag auf Samstag drangen bislang unbekannte Täter im friesländischen Schortens in ein Geschäft für Hörgeräte-Akustik ein. Hier wurde die Schiebeeingangstür unter Anwendung von Gewalt aufgehebelt und somit die Räumlichkeiten betreten.
Über Art und Höhe der Beute machte die zuständige Polizeibehörde keine Angaben.
Grundsätzlich sollten Ladeninhaber keine größeren Bargeldsummen in ihren Ladenlokalen aufbewahren.
Wenn das aus betrieblichen Gründen nicht anders geht (Bank weit entfernt), muss ein ausreichend gesicherter Tresor vorhanden sein.
Die Registrierkasse ist, auch wenn sie abschließbar it, kein geeigneter Aufbewahrungsort für Bargeld.
Es wird geraten, die Kasse jeden Abend zu leeren und mit offener Kassenlade zurückzulassen. So sehen Einbrecher, dass dort nichts zu holen ist. Anderenfalls zerstören sie womöglich die teure Kasse, um dann festzustellen, das nichts drin war.
Können die Einbrecher etwas mit evtl. gestohlenen Hörgeräten anfangen? Nun, das ist so eine Sache. Im Ausland können sie die Geräte ganz sicher gut losschlagen. Hierzulande dürfte das weit schwieriger sein.
Denn Hörgeräte allein nutzen niemandem etwas. Aus einem Hörgerät wird erst dann ein sinnvolles und brauchbares Hörsystem, wenn sie vom Hörakustiker eingestellt wurden. Käme nun ein Kunde mit einem gestohlenen Hörgerät zu einem Hörakustiker, so könnte diese anhand der Seriennummer zurückverfolgt werden.
Oft handelt es sich bei den Geräten im Geschäft auch um sogenannte Demo-Hörgeräte.
Das ist auch mit ein Grund, weshalb man bei vermeintlichen Schnäppchen im Internet sehr vorsichtig sein sollte.
Üblicherweise geben die Hörgerätehersteller ihre Produkte nur an Hörakustiker ab. Tauchen aber neue Hörgeräte bei Internet-Auktionsplattformen auf, stellt sich immer auch die Frage, ob der Verkäufer diese Hörgeräte denn auch wirklich redlich erworben hat.
Hier ist auf jeden Fall eine gehörige Portion Vorsicht und Skepsis angeraten.
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