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Tests und Reviews

Dieses Hörgerät ist totaler Schrott

Hörverstärker Schrott

Hörgeräte sind Medizinprodukte und müssen zahlreiche hohe technische Anforderungen erfüllen. Dazu müssen sie von ausgebildeten Hörakustikern eingestellt und für den jeweiligen Schwerhörigen optimiert werden. Diese Serviceleistung des Hörakustikers ist das entscheidende A und O bei der Hörgeräteversorgung. Und genau dieses über viele Jahre erworbene Fachwissen ist es, das die Anschaffung von Hörgeräten u.U. recht teuer machen kann.

Der hohen finanziellen Belastungen wollen manche entgehen, indem sie sich irgendwo im Internet oder in Geschäften sogenannte Hörverstärker für ab 10 Euro kaufen. Jeder klar denkende Mensch weiß, dass so etwas niemals mit einem medizinischen Hörgerät vergleichbar sein kann. Und dennoch kaufen sich viele solche Hörhilfen, die oft auch noch mit dem nicht geschützten Begriff „Hörgerät“ beworben werden. Dabei können diese Geräte meist nur alles lauter machen und einen Hörverlust nicht korrigierend ausgleichen. Gehörschäden können die Folge sein, wenn man nicht vom Fachmann eingestellte Hörhilfen in die Ohren steckt.

Jetzt wird über das Onlineportal von „kaufland“ dieses Gerät angeboten: „Digital LCD Ohr Hörgerät Ton Hörverstärker Verstärker Hörhilfe mit Kopfhörer DE“. Es soll nur € 11,25 kosten. Auf der Plattform angeboten wird es von einem Händler namens „gamesalorde“.

Aktuell wird es von einem verifizierten Kunden mit folgender 1-Sterne-Bewertung (schlechtester möglicher Wert) benotet:

15.02.2021

Totaler Schrott

Verifizierter Kauf
Für den geringen Preis hatte ich keine Wunder erwartet. Hatte allerdings gehofft, dass eine gewisse Verwendung möglich ist. Allerdings habe ich feststellen müssen, dass außer Eigengeräuschen so gut wie nichts anderes zu hören war. Schade um das Geld.

Uns haben gestern drei Anrufe zu diesem Hörverstärker erreicht, der irrigerweise als Hörgerät angepriesen wird. Wir als Hörexperten raten schwerhörigen Personen vom Kauf ab. Richtigerweise sollten Personen, die bei sich Probleme mit dem Hören und Verstehen feststellen, zu allererst einen HNO-Arzt aufsuchen, um dort einen Hörtest zu machen und die Ohren untersuchen zu lassen.

Wird vom Ohrenarzt eine Schwerhörigkeit festgestellt, dann bekommen die Betroffenen eine Verordnung für ein oder zwei Hörgeräte. Mit der kann man zu jedem Hörakustiker gehen und sich dort über die verschiedenen Geräte beraten lassen.

Wichtiger Hinweis:

Mit der Verordnung vom Ohrenarzt können Sie sich einen Hörakustiker aussuchen. Tipp: Wenn Sie erst nur eine Kopie der Verordnung vorlegen, können Sie unverbindlich mehrere Hörgeräte-Akustiker aufsuchen und deren Service vergleichen. Erst wenn Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, geben Sie die Verordnung ab.

Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)

Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.

Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.

Diese hat drei Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. Bei einem negativen Bescheid kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Lehnt die Krankenkasse eine Kostenübernahme ab, ist eine Klage möglich.

Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf muss ein Leistungsantrag bei der Krankenkasse auf volle Kostenübernahme gestellt werden. Diese hat drei Wochen Zeit, um darüber zu entscheiden. Im Ablehnungsfall hat man einen Monat Zeit, um Widerspruch einzulegen. Lehnt die Kasse ab, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.

Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.

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Bildquellen

  • hoerverstaerker-schrott: ebay

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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