So, da haben wir den Salat! Ich habe beim Hörakustiker ein Probetragen vereinbart. Ich habe extra auf zuzahlungsfreien Hörgeräten bestanden. Davon konnte er mir nur eine Sorte zeigen. Das hat er mir eingestellt. Dann habe ich was unterschreiben müssen und habe es mitgenommen.
Funktioniert auch alles gut, ich höre prima.
Am Wochenende war ich auf dem Weg nach Bad Salzuflen und im Auto war es so heiß. Ich habe so geschwitzt und mich abgeputzt. Dabei habe ich das Hörgerät vorübergehen mal rausgenommen.
Es ist vom Armaturenbrett in den Lüftungsschlitz von der Klimaanlage gefallen.
Ich kam nicht mehr dran. In der Autowerkstatt sagten die, dass man das halbe Auto auseinandernehmen müsse, um da wieder dranzukommen.
Das würde sehr teuer. Also habe ich die Autoversicherung angerufen. Ergebnis: Die zahlen das nicht. Meine Haftpflicht übernimmt es auch nicht, weil geliehene Sachen ausgeschlossen sind. Auch die Hausrat hat eine Klausel, dass medizinische Produkte ausgeschlossen sind.
Jetzt kommt die größte Unverschämtheit: Der Akustiker will das Geld von mit: 589,- €.
Und das bitteschön für kostenlose Geräte. Dem wäre ich am liebsten an die Gurgel gegangen. Das grenzt doch an Betrug.
Kann der denn wirklich was von mir verlangen?
Jau, kann er.
Das Hörgerät wäre für Sie kostenlos gewesen, wenn Sie sie beim Hörgeräteakustiker endgültig abgenommen hätten. Dann hätte der Hörakustiker den Betrag für das Hörgerät von Ihrer Krankenkasse bekommen.
Da Sie aber in der Zeit des Ausprobierens waren, hat der Akustiker Ihnen ein Gerät aus seinem Bestand, für das er auch etwas bezahlt hat, leihweise überlassen.
Das Ding ist nun weg, also müssen Sie dafür auch geradestehen.
Der Hörakustiker hat Anspruch auf seinen Einkaufspreis, nicht auf den Preis, den er im Falle eines Verkaufs erzielt hätte.
Ich würde aber noch einmal bei den Versicherungen nachfragen und etwas hartnäckig sein.
Bild: Gellinger / Pixabay
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