Fragen an die Redaktion

Als Kameramann mit Hörgerät berufsunfähig?

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Ich bin 49 Jahre alt und arbeite als Kameramann bei einem öffentlich-rechtlichen Sender. Jetzt wurde eine Schwerhörigkeit, einseitig, links bei mir festgestellt. Helfen könne mir nur ein Hörgerät.
Von einem Hörgeräteakustiker habe ich ein Gerät zum Ausprobieren bekommen. Ich trug es bei Probeaufnahmen und kam nicht damit zurecht. Es gab ständig Rückkopplungen unter den Kopfhörern, die ich bei meiner Arbeit tragen muss. Diese sind mit 6,3 mm Klinke angeschlossen.
Der Kontrollarzt sagte, ich sei dann eben berufsunfähig. Das kann’s ja wohl aber nicht sein.
Welche Lösungen gibt es denn für mich?

Ach, da gibt’s doch mehrere Lösungen. Lassen Sie sich nicht verrückt machen.

1. Hörgerät notwendig?

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Überprüfen Sie bitte zu allererst, ob bei der Arbeit mit dem Kopfhörer tatsächlich das Hörgerät notwendig ist. Wenn Sie die Lautstärke links so weit erhöhen können, dass Sie Regieanweisungen gut hören, lassen Sie das Hörgerät einfach während des Kopfhörertragens draußen.

2. Einohriger Kopfhörer

Es gibt Kopfhörer, die nur auf einer Seite eine Kapsel haben. Die andere Seite bleibt frei.
Probieren Sie evtl. einen solchen Kopfhörer aus und testen Sie, ob noch eine gute Verständlichkeit für Regieanweisungen gegeben ist, obwohl das linke Ohr frei bleibt.

3. Streaming über Hörgeräte

Es kann möglich sein, dass Sie an den 6,3 mm Ausgang mittels eines Klinkenadapters einen Streamingassistenten anschließen können. Dann können Sie sich die Sprachsignale drahtlos direkt ins Hörgerät senden lassen. Hierfür kann es evtl. von Vorteil sein, auch auf der nicht beeinträchtigen Seite bei der Kameraarbeit ein Hörgerät zu tragen, um auch dieses Ohr vom Umweltgeschehen abzuschotten.

4. Vibrant Soundbridge

Ein Kameramann ist mir bekannt, der hat sich die Vibrant Soundbridge einsetzen lassen. Das ist ein Mittelohrimplantat. Dabei wird ein kleiner Teil der Technik unter die Haut gepflanzt und außen am Kopf mittels Magnet der Audioprozessor befestigt. Kombiniert mit offenen Kopfhörern erzielt er ein rückkopplungsfreies Ergebnis.

Für eventuelle extra erforderliche Anschaffungen, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, können unter Umständen Kostenübernahmen von der Agentur für Arbeit, der Berufsgenossenschaft, Berufsverbänden und der Rentenversicherung beantragt werden.

Bild: hitesh0141 / Pixabay

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 22. Juli 2018 | Revision: 22. April 2024

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