Hörakustiker

100 Prozent Beratung über Kassenhörgeäte?

Audiologie für Frauen

Symbolfoto

In einer heute veröffentlichten Pressemitteilung der Bundesinnung der Hörakustiker heißt es: „Zuvor haben 100 Prozent der GKV-Versicherten ein Angebot ohne Mehrkostenbeteiligung für eine hochwertige und bestmögliche Hörsystemversorgung von ihrem Hörakustiker erhalten. Jeder Hörakustiker berät im Vorfeld ausführlich zu den Optionen ohne und mit Aufzahlung und dokumentiert dies schriftlich. Dies schafft Transparenz.“

Ich bezweifle, dass 100 % der Hörakustikerkunden über aufzahlungsfreie Hörgeräte aufgeklärt wurden.

Es rufen täglich schwerhörige Menschen oder deren Angehörige bei mir an und haben Fragen zum Thema Hörgeräte. Aus den vielen Telefonaten weiß ich, dass es eben doch einen nicht zu unterschätzenden Teil von Kunden gibt, denen die zuzahlungsfreien Hörgeräte überhaupt nicht vorgestellt wurden.
Einige mögen sich vielleicht einfach nicht mehr daran erinnern, aber das kann nicht alle Leute betreffen, die aussagen, man habe ihnen definitiv kein kostenfreies Hörgerät gezeigt.
Ein paar berichten, dass die zuzahlungsfreie Variante im Gespräch zwar erwähnt, aber nicht gezeigt wurde.
Andere berichten davon, dass das aufzahlungsfreie Modell nur für einige wenige Minuten oder gar Sekunden gezeigt worden sei, der Akustiker das aber gleich wieder weggepackt habe.
Weiter wird berichtet, das Kassenmodell sei zwar durchaus Gegenstand der Erklärung gewesen, es sei aber ein unförmiges, großes Hörgerät mit einer grotesken Otoplastik als Beispiel vorgezeigt worden.
Auch erzählt wird, dass der Hörakustiker das kostenfreie Modell zwar vorgestellt habe, es aber als ungeeignet oder schlecht dargestellt habe.

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Wie dem auch sei, unterm Strich kann nach diesen vielen Aussagen die Aussage, 100 % der Kunden seien korrekt beraten worden, durchaus angezweifelt werden.

Die Hörakustiker sind verpflichtet, den schwerhörigen Menschen auch die zuzahlungsfreie Alternative vorzustellen.
Das bedeutet auf der anderen Seite: Tun sie das nicht, verhalten sie sich nicht regel- und vertragskonform.

Handelt aber nun ein Kaufmann nicht regelkonform, wird er einen Teufel tun, das in entsprechenden Dokumentationen oder gar Befragungen festzuhalten bzw. bekanntzugeben.

Mir geht es hier nicht darum, für oder gegen eine höherwertige Hörgeräteversorgung zu plädieren.
Ich selbst nutze hochwertige Hörgeräte und habe Freude an den zusätzlichen Funktionen und ziehe großen Nutzen daraus. Aber die systembedingt hohe Zahl von 100 % an Mehrkostenberatungen erscheint mir fragwürdig.

Was mir am häufigsten berichtet wird, ist die Vorgehensweise der Hörakustiker, dass sie dem Kunden die zuzahlungsfreien Geräte zwar vorstellen, diese aber als für ihn individuell nicht ausreichend darstellen, obwohl der Kunde nur eine leichte Schwerhörigkeit hat.
In diesen Fällen ist der Hörakustiker zwar auf dem Papier und auch tatsächlich der Verpflichtung nachgekommen, aufzahlungsfreie Geräte vorzustellen, aber es erfolgte keine ausführliche und korrekte Beratung hinsichtlich dieser Hörgeräte.

Ein Vorwurf, den Hörakustikerkunden immer wieder äußern, ist schwer nachprüfbar, aber durchaus plausibel: Der Hörakustiker stellt die Kassenhörgeräte zwar vor und der Kunde darf sie auch zur Probe tragen, aber sie werden so schlecht eingestellt, dass sie im Alltag mehr lästig sind, als dass sie nützen.
Auch hier kommt der Hörakustiker natürlich auf eine dokumentierbare Erfüllung seiner Verpflichtung.

Und ich schreibe es, obwohl es jeder auch ohne das wissen sollte: Was ich hier beschreibe, betrifft nur einen kleinen Teil der vielen Tausend Hörakustiker. Aber es kommt offensichtlich eben doch vor, wie mir immer wieder am Telefon berichtet wird.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 21. August 2024

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