Fragen an die Redaktion

Zwei verschiedene Hörgeräte?

Kassenhörgeräte ausreichend

Kassenhörgeräte ausreichend

Ich wende mich an Sie, weil ich etwas nicht verstehe. Ich habe für beide Ohren Hörgeräte bekommen. Links habe ich einen Hochtonverlust mit Steilabfall und rechts ist es breitbandiger.
So habe ich es wenigstens verstanden. Beim Hörakustiker wurde ich gut beraten. Die Frau hat mir zunächst das passende Hörgerät für das rechte Ohr angepasst. Das habe ich zur Probe mitgenommen und einige Tage getragen. Das Ergebnis hat mich zufrieden gestellt.
Dann bekam ich das Hörgerät für links. Das rechte musste ich wieder da lassen. Es sei für mich als Anfänger zuviel, gleich 2 Hörgeräte auf einmal.

Das Hörgerät links funktionierte im zweiten Anlauf dann auch sehr gut. Am Ende habe ich die beiden Geräte dann bekommen. 2.900 € soll ich bezahlen. Ich kann mich noch 2 Wochen lang entscheiden.
Aber die beiden Geräte sind von verschiedenen Firmen. Das muss so sein, hat die Frau gesagt, weil ich ja links und rechts unterschiedliche Hörverluste habe.
Ich habe dann gefragt, ob sie mir nicht zwei zusammenpassende geben kann. Nein, die muss sie dann erst bestellen und dann käme das teurer.
Irgendwie verstehe ich das, aber auf der anderen Seite habe ich noch nie gehört, dass jemand zwei verschiedene Hörgeräte hat.

Wie ist das denn? Können Sie mir das beantworten?

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Sagen wir mal so, das ist sehr seltsam.

Es gibt Fälle, in denen ein Mensch nur auf einem Ohr schwerhörig ist. Dann benötigt er nur ein Hörgerät.
Und es gibt Fälle, beispielsweise wenn ein Ohr nahezu ertaubt ist, da benötigt man zwei unterschiedliche Geräte, bzw. zwei Geräte in sehr unterschiedlicher Konfiguration.
Aber ansonsten werden Hörgeräte paarweise verkauft.

Im Allgemeinen gibt es für beide Ohren die gleichen Hörgeräte.

Die Geräte verschiedener Hersteller haben auch einen unterschiedlichen Klang. Es wäre unschön, wenn Stimmen in beiden Ohren unterschiedlich klingen.
Außerdem sind moderne Hörgeräte ja auch Livestyle-Produkte, die Streaming, Musikhören und Telefonieren ermöglichen.
Das macht nur dann Freude, wenn die Hörgeräte im Einklang miteinander funktionieren.

Ich möchte Ihrer Hörakustikerin nichts unterstellen. Aber Hörgeräte bestellt der Hörakustiker für eine beidseitige Versorgung immer paarweise.
Wenn die Händlerin jetzt nur jeweils ein Exemplar da hat und das zweite nachbestellen muss, ist das schon ziemlich seltsam.
Außerdem sollten Sie ja nicht die Geräte bekommen, die Sie ausprobiert haben, sondern zwei niegelnagelneue.

Sie sollten sich keine Restbestände andrehen lassen. Entscheiden Sie sich für ein Hörgerät und bitten Sie um Bestellung von 2 neuen Exemplaren.
Der Angebotspreis für eine von der Kasse mitfinanzierte Gesundheitsversorgung sollte sich immer auf zwei Neugeräte beziehen. Nicht auf Demogeräte, nicht auf Restexemplare, sondern auf zwei aktuelle, zusammenpassende Hörgeräte.

Es sei denn, da ist was anderes mit dem Hörakustiker vereinbart gewesen, etwa, um einen Sonderpreis zu bekommen.

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Thomas von Görditz: © 12. September 2018 | Revision: 22. April 2024

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