Welche Hörgeräte gibt es bei KIND? Bei Kind erhalten Sie Hörgeräte aller Arten.
- IdO-Hörgeräte (Im Ohr Hörgeräte)
- HdO-Hörgeräte (Hinter dem Ohr Hörgeräte)
- Hörgeräte, die im Gehörgang angebracht werden (ITC)
- Hörgeräte, die vollständig im Gehörgang integriert werden (CIC – completly in the canal)
Welche Hörgeräte gibt es ohne Zuzahlung? Hörgeräte ohne Zuzahlung zusammengefasst:
Hörgeräte bis zu einem Kaufpreis von 784,94 Euro sind für Sie zuzahlungsfrei und werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Sie leisten lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Hörgerät.
Welcher Hersteller steckt hinter KIND Hörgeräte?
KIND ist Entwickler, Hersteller und Dienstleister von Hörgeräten in einem. Zur KIND Gruppe gehört das Unternehmen audifon, das moderne und leistungsstarke Hörgeräte in Kölleda/Thüringen entwickelt und produziert. Seit 2016 engagiert sich KIND zudem im Markt für Augenoptik.
Der Preis Ihrer KIND Hörgeräte richtet sich vor allem nach Ihrem Hörbedarf und den bedarfsgerechten Komfortfunktionen.
Ihre Fragen
Haben auch Sie Probleme mit Ihren Hörgeräten? Dann sind Sie nicht alleine. Viele Menschen haben Fragen zu Problemstellungen, die ihre Hörgeräte betreffen. Scheuen Sie sich in einem solchen Fall bitte nicht, zu uns Kontakt aufzunehmen. Sie können uns am allerbesten über die oben verlinkte Kontaktseite erreichen. Wir helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie bitte immer dazu, um welche Hörgeräte es sich genau handelt. Sonst können wir unter Umständen nicht zielgerichtet antworten.
Bitte verstehen Sie, dass wir sehr viele Mails erhalten und nicht immer sofort antworten können. Ist eine Frage dringen, ist es nicht schlimm, wenn Sie nochmals nachfragen.
Vergessen Sie bitte auch nicht, dass wir die gesamte Arbeit ehrenamtlich erbringen. Unsere Webseite bietet genügend Anreize, wie Sie uns unterstützen können. Helfen Sie mit!
Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)
Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.
Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.
Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.
Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Hörgeräte von Kind