Fragen an die Redaktion

Unerlaubte Handynutzung mit Bluetooth-Hörgerät?

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Ich trage Hörgeräte und habe einen Streamer dafür. Ich kann also Handy, Tablet, PC, das Auto usw. mit den Hörgeräten verbinden.
Ich höre dann alles in meinen Hörgeräten. Darf ich das zum Telefonieren benutzen? Darf ich während der Fahrt einfach sagen „OK Google, rufe ABC an!“ oder muss ich eine separate Freisprecheinrichtung verwenden? Die Hörgeräte habe ich ja schon. Ich sehe nicht ein, mir extra noch was kaufen zu müssen.

Ihr Hörgerät ist drahtlos via Bluetooth als Headset mit dem Smartphone, dem Auto und anderen Geräten verbunden.
Selbstverständlich dürfen Sie damit freihändig telefonieren, Musik hören oder Sprachbefehle erteilen.
Das ist genau so erlaubt, als wenn Sie sich ein extra dafür gemachtes Headset oder eine Freisprechanlage kaufen.

Sie dürfen nur nicht das Smartphone in die Hand nehmen. Das ist der springende Punkt.
Ab dann wird es teuer und die Polizei kann eine Strafe verhängen.

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Solange alles freihändig geht, ist das überhaupt kein Problem. Auch der kurze Tastendruck auf den Taster des Hörgeräts ändert da nichts dran, denn auch bei anderen Bluetooth-Headsets und Freisprechanlagen müssen ja irgendwie die eingehenden Gespräche auch angenommen werden.

Abgehende Gespräche dürfen Sie mit dem Headset nur führen, wenn Sie zum Anwählen des Gesprächspartners nicht das Smartphone in die Hand nehmen dürfen.
Beispielsweise über Siri können Sie auch den Namen der Person sagen, die Sie anrufen möchten.
Sofern Ihr Headset mit dem Auto-Kommunikationssystem gekoppelt ist, können Sie auch das Navi und die dort eingetragenen Kontakte zum Telefonieren bzw. zum Aufbau des Telefonates nutzen.

Solange sie das Handy nicht anfassen, dürfte es ohnehin schwer fallen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie mit den Hörgeräten telefonieren.
Überdies ist das viel sicherer und komfortabler als so manche andere Freisprechanlage für viel Geld.

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Symbolfoto: DayronV / Pixabay

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    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Thomas von Görditz: © 8. August 2018 | Revision: 22. April 2024

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