Für die Beurteilung der Hörfähigkeit sind zwei Einheiten wichtig: Die Tonhöhe und die Lautstärke. Die Tonhöhe (Frequenz) wird in Hertz (Hz) gemessen. Der gesamte Hörbereich des Menschen liegt bei einem gesunden Gehör zwischen 0 bzw. 20 und maximal 20.000 Hertz. Am empfindlichsten reagiert das Gehör auf die Frequenzen zwischen 500 und 6.000 Hertz, den Frequenzen der menschlichen Sprache. Die Maßeinheit für die Lautstärke sind Dezibel (dB). Die Schwelle, bei der sich ein normal hörender Mensch unwohl fühlt, liegt durchschnittlich bei 80-85 dB, darüber liegende Schalldruckpegel erfordern einen Lärmschutz.
Über diese beiden Einheiten bestimmt sich die Hörschwelle. Als Hörschwelle bezeichnet man die Wahrnehmungsgrenze eines Höreindrucks. Sie ist frequenzabhängig. Für eine Frequenz von 2.000 Hz ist sie bei gesundem Hörvermögen mit einem Schalldruck von 0 dB definiert. Auf dieser Grundlage wird das Ausmaß der Schwerhörigkeit in fünf Stadien geteilt.
- Normalhörigkeit: Ein Abweichen der Hörfähigkeit von der definierten Hörschwelle bis 20 dB liegt im Bereich der Normalhörigkeit.
Geringgradige Schwerhörigkeit liegt bei einer Abweichung oberhalb von 20 dB vor, d.h. etwa das Ticken einer Armbanduhr oder Blätterrauschen können akustisch nicht mehr wahrgenommen werden. Die betroffene Person kann erst Töne mit einer Schallintensität von 25 bis 40 dB hören. - Mittelgradige Schwerhörigkeit beginnt bei einem Hörverlust von 40 dB, dies entspricht etwa den Grundgeräuschen in Wohngebieten. Die betroffene Person kann erst Töne mit einer Schallintensität von 40 bis 60 dB hören.
Hochgradige Schwerhörigkeit entsteht bei mindestens 60 dB, dann kann ein Gesprächspartner bei normaler Sprechlautstärke nicht mehr gehört werden. - An Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit (WHO4) beginnt bei einem Hörverlust von mehr als 80 dB. In diesen Fällen hört man weder laute Musik noch die Geräusche einer Autobahn. Hört man praktisch nichts mehr, ist man taub bzw. gehörlos.
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