Fragen an die Redaktion

Soll ich meine Hörgeräte ins Krankenhaus mitnehmen?

krankenhaus pixabay

Soll ich meine Hörgeräte mit ins Krankenhaus nehmen, oder ist es besser die wertvollen Geräte gleich zu Hause zu lassen. Sie könnten doch bei MRT-Untersuchungen zerstört werden. Außerdem könnten die Hörgeräte während meiner Abwesenheit gestohlen werden.

Die Befürchtungen sind durchaus begründet. Tatsächlich vertragen die Hörgeräte eine Untersuchung im MRT (Magnetresonanztomographie) nicht. Und Hörgeräte zählen neben Handys zu den beliebtesten Gegenständen, die bei einem Diebstahl im Krankenhaus von Dieben entwendet werden.

Trotzdem sollten Sie Ihre Hörgeräte unbedingt mitnehmen. Denn die Hörsysteme wurden Ihnen ja ausdrücklich für eine Verbesserung der Kommunikation verordnet und angepasst. Wenn Sie die Hörgeräte nicht tragen, können Sie unter Umständen den Erklärungen der Ärzte und des Pflegepersonals nicht voll umfänglich folgen. Daraus können schwerwiegende Missverständnisse resultieren. Es ist sehr bedeutsam, dass Sie alles gut verstehen können, was Ihnen erklärt wird. Sie müssen auch Fragen gut beantworten können.

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Ohne Ihre gewohnten Hörgeräte können Sie das nicht. Sie befinden sich dann sozusagen unter einer akustischen Glocke und bekommen wichtige Sachverhalte und Fragen nicht mit.

Natürlich sollten Sie die Hörgeräte bei einer MRT-Untersuchung nicht tragen. Sie könnten kaputt gehen und im schlimmsten Fall sogar Verletzungen bei Ihnen verursachen. Aber die MRT-Untersuchungen werden nicht zigfach durchgeführt. Fragen Sie deshalb das Personal immer, ob Sie bei Untersuchungen und Behandlungen die Hörgeräte nicht doch tragen dürfen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie sonst nichts verstehen und keine guten Antworten geben können.

Im Zweifelsfall beachten Sie unsere wertvollen Hinweise zum Diebstahlschutz in Krankenhäusern. Dort wird Ihnen genau erklärt, wie Sie Ihre Hörgeräte und alle anderen Wertgegenstände wirksam gegen Diebstahl im Krankenhaus schützen können.

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 10. Februar 2020 | Revision: 22. April 2024

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