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Ratgeber: Antrag auf Bewilligung von Hörhilfen

Hörgerät Antrag

Selbst mit den besten Hörgeräten der Welt: Oma wird nicht mher so hören wie früher. Ihr junger Enkel hat junge, gesunde Ohren. Ein Hörgerät ist ein gutes Hilfsmittel, mehr nicht

Antrag auf Bewilligung von Mehrkosten bei Hörhilfen: Was Sie wissen sollten

Die Beantragung von Mehrkosten bei Hörhilfen ist ein komplexes Thema, das vielen Betroffenen Kopfzerbrechen bereitet.
Die Autoren dieses Blogs setzen sich intensiv dafür ein, umfassende und leicht verständliche Informationen bereitzustellen, um Betroffenen die notwendigen Schritte zu erleichtern. Dieser Beitrag beleuchtet detailliert, worauf es bei einem solchen Antrag ankommt und wie Sie Ihre Erfolgschancen erhöhen können.

Die Bedeutung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Hörhilfen sind medizinische Hilfsmittel, die dazu beitragen, das Leben von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen erheblich zu verbessern.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen jedoch nur einen festen Betrag, der laut den aktuellen Regelungen bei maximal rund 940 Euro für ein einseitiges Hörgerät und 1.600 Euro für beidseitige Versorgung liegt. Diese Beträge sind im Sozialgesetzbuch (SGB) festgelegt.

Sollten die festgelegten Beträge nicht ausreichen, um Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfüllen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf volle Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse zu stellen.

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Nutzen Sie die Fachberatung beim Hörakustiker

Ein erster Schritt sollte der Besuch eines erfahrenen Hörakustikers sein. Die Fachberatung gibt Ihnen Klarheit über die finanziellen Aspekte und erklärt, welche Kosten auf Sie zukommen können. Der Hörakustiker erstellt Ihnen einen detaillierten Kostenvoranschlag und unterstützt Sie
bei Bedarf bei der Antragsstellung.

Viele Krankenkassen bieten online eine Übersicht über ihre Zusatzleistungen an, die Patienten nutzen können, um sich vorab zu informieren.
Dennoch ist die Beratung durch einen Hörakustiker wertvoll, da die Spezialisten über aktuelle Regelungen und Änderungen bestens informiert sind.

Die gesetzlichen Grundlagen zur Kostenübernahme

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für:

  • Das Hörgerät selbst
  • Fachliche Beratung und Anpassung durch den Hörakustiker
  • Programmierung und Feinanpassung der Hörhilfe

Sollten Mehrkosten entstehen, die über den Festbetrag hinausgehen, müssen diese individuell begründet und beantragt werden.
Besonders wichtig ist dabei, dass das gewünschte Hörgerät eine deutliche Verbesserung gegenüber einer Standardlösung bietet.

Den Antrag auf Mehrkostenübernahme richtig stellen

Wann ist ein Antrag sinnvoll?

Wenn Sie feststellen, dass ein Kassenhörgerät Ihre Einschränkungen nicht vollständig ausgleichen kann, sollten Sie einen Antrag auf Mehrkostenübernahme stellen.
Dieser sollte folgende Punkte enthalten:

  1. Eine detaillierte Begründung, warum das gewünschte Hörgerät notwendig ist.
  2. Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bestätigt.
  3. Technische Daten, die den Nutzen des Geräts objektiv belegen.

Selbst einen Antrag stellen oder den Hörakustiker beauftragen?

Während Hörakustiker oft die Abrechnung direkt übernehmen, kann es in bestimmten Fällen sinnvoll sein, den Antrag selbst bei der Krankenkasse einzureichen.
Individuelle Argumentation ist hierbei entscheidend. Standardisierte Vorlagen aus dem Internet wirken wenig überzeugend und führen oft zur Ablehnung.

Was tun bei Ablehnung des Antrags?

Sollte die Krankenkasse Ihren Antrag ablehnen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen.
Wichtig ist, dass Sie Ihre Begründung klar und mit unterstützenden Unterlagen wie ärztlichen Attesten und technischen Daten versehen.

Rechtsweg als letzter Ausweg

Wird der Widerspruch ebenfalls abgelehnt, können Sie vor dem Sozialgericht klagen. Viele Gerichte entscheiden zugunsten der Patienten, wenn die Notwendigkeit des Geräts medizinisch gut belegt ist. Ein bekanntes Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2009
(Az: B 3 KR 20/08 R) legt fest, dass die Krankenkassen auch Mehrkosten übernehmen müssen, wenn damit eine vollständige Kompensation der Behinderung erreicht wird.

Wertvolle Tipps für einen erfolgreichen Antrag

  • Individuelle Argumentation: Der Antrag sollte individuell auf Ihre Situation zugeschnitten sein. Standardvorlagen sind nicht zielführend.
  • Technische Daten beilegen: Begründen Sie, warum das gewünschte Gerät besser geeignet ist als eine Standardlösung.
  • Ärztliche Unterstützung: Lassen Sie sich von Ihrem HNO-Arzt ein Attest ausstellen, das Ihre Notwendigkeit untermauert.
  • Geduld und Beharrlichkeit: Eine Ablehnung ist kein Endpunkt. Widerspruch und ggf. Klage können sich lohnen.

Warum diese Informationen so wertvoll sind

Dieser Artikel zeigt eindrucksvoll, wie wichtig eine gute Vorbereitung und fundierte Informationen bei der Beantragung von Mehrkosten für Hörhilfen sind.
Die Autoren des Blogs leisten einen wertvollen Beitrag, indem sie nicht nur Fakten bereitstellen, sondern auch praktische Ratschläge und Erfahrungswerte einfließen lassen.
Die ausführliche Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, der Anforderungen an den Antrag und der möglichen Schritte im Falle einer Ablehnung sind für Betroffene von unschätzbarem Wert.

Fazit: Gut informiert zum Ziel

Ein erfolgreich bewilligter Antrag auf Mehrkostenübernahme für Hörhilfen erfordert eine sorgfältige Vorbereitung, individuelle Begründung und oft auch Geduld.
Die hier aufgeführten Informationen und Tipps bieten eine solide Grundlage, um Ihre Erfolgschancen zu maximieren. Nutzen Sie die Unterstützung Ihres Hörakustikers, bleiben Sie beharrlich und setzen Sie sich für Ihr Recht auf die bestmögliche Versorgung ein.

Wichtiger Hinweis:

Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)

Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.

Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.

Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.

Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Dezember 2024

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