Fragen an die Redaktion

Otoplastiken – Muss ich jeden Versuch selbst bezahlen?

Fertigung von Otoplastiken durch Laboranten

Eine fachgerechte Hörgeräteversorgung wird mit Otoplastiken durchgeführt und nicht mit billigen Einheitsschirmchen. Viele Hörgeräteträger bevorzugen die Schirmchen wegen des vermeintlichen Komforts, nehmen aber erhebliche Einbußen bei der Hörqualität hin.

Hörakustiker gehen mittlerweile leider auch oft den bequemen Weg und empfehlen gar keine Otoplastiken mehr. Das ist falsch. Aber mit einfachen Schirmchen hat man weniger Arbeit und meist auch weniger Reklamationen, denn das Anfertigen von guten Otoplastiken ist nicht trivial.

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Frage:

Ich finde es sehr frustrierend, dass man bei Otoplastiken nicht einfach verschiedene Varianten ausprobieren kann. Bei jedem neuen Versuch muss ich rund 250 € zahlen, und irgendwann ist einfach Schluss. Bei mir waren es insgesamt über 3.000 € – und ich hatte trotzdem keine passende Lösung. Müssen solche Anpassungen wirklich immer auf eigene Kosten erfolgen?

Vielen Dank für Ihre berechtigte Frage – und Ihre Offenheit. Leider sind Sie mit diesem Problem nicht allein. Was viele Betroffene nicht wissen (und was leider auch nicht immer offen kommuniziert wird):
Otoplastiken müssen nur dann bezahlt werden, wenn sie tatsächlich passen und funktionstüchtig sind.

Das bedeutet konkret:

  • – Wenn eine Otoplastik nicht richtig sitzt, drückt, verrutscht oder sogar Schmerzen verursacht, ist das ein Reklamationsgrund.
  • – Auch bei Materialunverträglichkeiten, etwa bei Allergien gegen Acryl, haben Sie meist das Recht auf eine kostenlose Neuanfertigung – in einem anderen Material.
  • Wichtig: Bezahlen Sie erst, wenn alles passt

    Gerade bei größeren Akustiker-Ketten kommt es leider vor, dass schon bei der Bestellung kassiert wird. Lassen Sie sich darauf nicht ein – das ist nicht die Regel, sondern eher ein schlechtes Geschäftsgebaren.

    Unser Rat:

  • – Zahlen Sie erst nach erfolgreicher Anpassung.
  • – Bestehen Sie auf eine Rechnung, die Sie erst nach vollständiger Leistung begleichen.
  • – Reklamieren Sie frühzeitig, wenn es Druckstellen, Schmerzen oder Sitzprobleme gibt.
  • So wie bei einem Handwerksbetrieb gilt auch hier: Nur eine mangelfreie Leistung wird bezahlt.

    Das Material macht oft den Unterschied

    Es stimmt: Besonders Acryl-Otoplastiken können in den ersten Tagen unangenehm drücken – das Ohr muss sich oft erst etwas anpassen. Viele Träger berichten aber, dass es sich nach wenigen Tagen normalisiert und dann ein sehr sicherer Sitz entsteht.

    Wer ein besonders angenehmes Tragegefühl möchte, kann auch über Thermotec nachdenken:

  • – Dieses Material wird durch Ihre Körperwärme weicher und passt sich dem Gehörgang besser an.
  • – Das vermeidet Druckgefühle – insbesondere zu Beginn.
  • – Nicht jeder Akustiker bietet Thermotec an, und die Preise können unterschiedlich sein. Bei vielen ist es aber nicht teurer als Acryl – fragen Sie ruhig nach.
  • Fazit: Lassen Sie sich nichts einreden

    Sie haben als Kundin oder Kunde das Recht auf ein funktionierendes Produkt. Eine Otoplastik, die nicht passt oder Schmerzen verursacht, ist keine abgeschlossene Leistung, sondern ein Fall für die Nachbesserung – ohne zusätzliche Kosten.

    Sprechen Sie offen mit Ihrem Akustiker, holen Sie ggf. eine zweite Meinung ein und behalten Sie das Recht zur Zahlung zurück, solange die Otoplastik nicht einwandfrei funktioniert.

    Denn Hörkomfort ist keine Frage des Geldes – sondern eine Frage der Qualität.

    Das oben Gesagte bezieht sich auf die Neuanfertigung von Otoplastiken. Wenn Sie Ihre Otoplastiken schon eine Weile tragen und sich dann nachträglich Unbequemlichkeiten ergeben, kann das daran liegen, dass sich Ihre Gehörgänge verändert haben. Das ist selbstverständlich kein Grund, um eine kostenfreie Neuanfertigung im Rahmen einer Reklamation usw. zu erhalten.

    Haben Sie eigene Erfahrungen gemacht? Schreiben Sie uns – wir greifen Ihre Themen gerne auf!

    Bildquellen:

    • otoplastiken-labor: Peter Wilhelm KI

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