Die Nebengeräuschunterdrückung soll im besten Fall genau das machen, was der Name dieses Programms aussagt, nämlich unnötige Nebengeräusche unterdrücken. Das bedeutet, dass beispielsweise in einer Gesprächsrunde das Klappern von Geschirr, das Klirren von Gläsern und andere Störgeräusche unterdrückt werden. Im Gegenzug soll die menschliche Sprache entsprechend verstärkt werden.
Das funktioniert immer dann recht ordentlich, wenn die Tonhöhe der Nebengeräusche weit genug von dem Frequenzbereich entfernt ist, in dem die Hörstörung des Hörgeräteträgers liegt.
Für das Sprachverstehen sind insbesondere die hohen Frequenzen maßgebend. Genau in diesem Bereich liegen auch die meisten Schwerhörigkeiten der Hörgeräteträger.
Diese hohen Frequenzen werden also im Hörgerät verstärkt und hervorgehoben. Liegen nun die Störgeräusche genau in diesem Frequenzbereich, ist es schwierig, sie herauszufiltern.
Das Gleiche gilt für tiefe Töne. Liegt die Schwerhörigkeit auch im Bereich der niedrigen Frequenzen, ist es problematisch tiefe Töne zu unterdrücken.
Hier gilt es eine besonders sorgfältige und unter Umständen mehrfache Anpassung durch den Hörakustiker vornehmen zu lassen.
Dass Sie lediglich ein Dumpferwerden der Sprache empfinden, ist nicht im Sinne des Erfinders.
Ohne Audiogramm und genauer Typenbezeichnung der Hörgeräte kann ich aber nichts Näheres sagen.
Jedenfalls scheint es mir so, als ob die Hörgeräte in dem Programm „Nebengeräuschunterdrückung“ nicht fein genug eingestellt sind.
Es ist aber noch Folgendes zu berücksichtigen: Die Hörgerätehersteller geben speziellen Funktionen bestimmte Namen. Das muss aber ganz individuell auf den Schwerhörigen bezogen nicht bedeuten, dass diese Funktion für ihn auch nutzbringend ist.
Ich habe Schwerhörige, die beispielsweise im Programm „Musik“ oder „Fernsehton“ ein besseres Sprachverstehen haben, als in der Einstellung „Nebengeräusche“. Das muss man mal ausgiebig ausprobieren.
Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)
Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.
Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.
Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.
Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.
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