Hallo, ich bin nicht berufstätig und hatte vor 3 Wochen einen Unfall. Ich bin schwer gestürzt. Die Sache ist ganz blöd für mich gelaufen. Manchmal geht so etwas ja ganz schnell. Im Krankenhaus wurden eine Gehirnerschütterung und eine Platzwunde festgestellt. Außerdem ist bei dem Sturz mein wertvolles Hörgerät kaputt gegangen.
Die Frage ist nun, ob die Unfallversicherung für die Kosten für das Hörgerät aufkommt. Was kann ich denn machen?
In diesem Fall müssen wir Sie enttäuschen.
Nach unserem Dafürhalten ist für Ihren Sturz als nicht berufstätige Person die Krankenkasse zuständig.
Sie erhalten die Leistungen (Krankenhaus, Arzt, Medikamente) von dort bezahlt. Das Hörgerät wird die Kasse nicht automatisch ersetzen.
Anders sieht das bei Angestellten aus.
Hier würde dann die betriebliche Unfallversicherung greifen.
Denn diese muss nach einem behandlungswürdigen Unfall auch Schäden an Sachen, die eine Körperfunktion (hier also das Hören) ersetzen.
Da Sie aber auf die Hörgeräte angewiesen sind, würden wir Ihnen empfehlen, bei der Krankenkasse trotzdem einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen.
Es ist von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, wie groß Ihre Erfolgschancen in diesem Fall sind.
Wenn überhaupt würde die Krankenkasse aber nur vorzeitig wieder eine Sachleistung in Form eines Kassenhörgerätes oder eines Zuschusses zu teureren Hörgeräten leisten.
Wiederum sieht die Sache anders aus, wenn der Unfall von einer anderen Person verursacht worden ist. Dann haben Sie natürlich auch Ansprüche gegen den Unfallverursacher.
Hier können Sie neben einem eventuellen Schmerzensgeld immer auch den Sachschaden geltend machen.
Es ist schlichtweg immer eine gute Idee, die vorher verwendeten Hörgeräte noch aufzubewahren, um im Falle eines Falles Ersatz zu haben.
Aber egal, wie die Sache jetzt ausgeht, sprechen Sie mit Ihrem Hörakustiker. Eventuell kann der Ihnen überbrückungsweise Leihgeräte zur Verfügung stellen.
Bild von Capri23auto auf Pixabay
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