Unterstützung im Alter: Auf welche Leistungen der Kranken- und Pflegekassen Senioren Anspruch haben
Alt werden möchte jeder, doch alt sein? Na ja, mittlerweile stehen immer mehr Menschen zu ihrem Alter und sind auch mit weit über 80 Jahren noch sehr aktiv. Doch geht das Alter häufig mit körperlichen und geistigen Einschränkungen einher. Damit Sie als Senior sich eine möglichst hohe Lebensqualität bewahren und in ihrem Lebensumfeld eigenständig agieren können, zahlen die Kranken- und Pflegekassen erhebliche Zuschüsse für ganz bestimmte Leistungen und Hilfen. Das betrifft zum Beispiel die Mobilität, das Gehör, die Sehkraft und Pflegehilfsmittel. Damit die Zuschüsse bewilligt werden, sind jedoch meist bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Im Alter stehen vielen Senioren allerhand Leistungen der Kranken- und Pflegekassen zu.
Diese Hilfsmittel gibt es bei Einschränkungen in der Mobilität
Treppenlift
Eine ganz oft auftretende Alterseinschränkung betrifft die Mobilität. Viele ältere Menschen können sich nicht mehr so bewegen wie früher und sind auf Unterstützung angewiesen. Darum zahlen die Kranken- und Pflegekassen in der Regel Zuschüsse, um das Lebensumfeld der Betroffenen barrierefrei zu gestalten.
Das kann unter anderem mit einem Treppenlift geschehen. Ein Treppenlift wird von der Pflegekasse mit einem einmaligen Betrag von bis zu 4.000 € bezuschusst. Leben in einem Haushalt mehrere ältere Personen, die eine solche Hilfe benötigen, kann der Zuschuss sogar ansteigen. Bei einem Ehepaar können das beispielsweise 8.000 € (4.000 € pro Person) sein.
Rollstühle
Auch ein Rollstuhl kann wichtig für die Mobilität sein. Mit dem Rollstuhl können sich Betroffene sowohl daheim als auch unterwegs selbständig fortbewegen. Hier gibt es ganz verschiedene Modelle mit jeweils anderen Eigenschaften, die wiederum verschiedene Preise haben.
Sehr günstige Rollstühle, meist für den vorübergehenden Gebrauch sind schon ab 100 € zu haben. Allerdings kosten bessere Aktivrollstühle oder elektrobetriebene Varianten mehrere 1.000 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diesen Betrag, wenn zwei Voraussetzungen gegeben sind:
- Ein Arzt muss die medizinische Notwendigkeit für einen Rollstuhl festgestellt und hierfür ein entsprechendes Rezept ausgestellt haben.
- Die Krankenkasse muss das vom Senioren gewünschte Modell auch genehmigt haben.
Wenn die Augen schwächer werden
Ein Bereich, in dem nicht nur, aber vor allem Senioren häufig Hilfe benötigen, ist das Sehen. Im Alter lässt die Sehkraft nach, das ist fast schon eine Art Naturgesetz. Sehr praktisch sind Lupen und Lesehilfen. Diese dienen zur Vergrößerung von Texten, Handarbeiten, Kreuzworträtseln und alle anderen zu klein erscheinenden Dingen.
Es gibt ganz verschiedene Arten von Lesehilfen. Wir stellen Ihnen diese nachstehend vor. Neben bekannten Lupen für die Hand sind Varianten mit LED oder Klappständer erhältlich. Manche Modelle besitzen einen Standfuß und sind damit als Tischlupe für einen festen Einsatz auf einen Tisch geeignet. Die Kosten für solche Lesehilfen liegen normalerweise zwischen 10 und 65 Euro, je nach Modell. Diese übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wenn auch hier eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt.
Diese Arten von Lesehilfen gibt es
- klassische Lupen
- Modelle mit LED
- Varianten mit Klappständer
- Lupen zum Aufsetzen
- Tischlupen
Unterstützung bei Schwerhörigkeit
Bei Schwerhörigkeit erhöht ein Hörgerät die Lebensqualität vieler Senioren enorm.
Krankenkassen übernehmen die Kosten für Hörgeräte, wenn hierfür ein Bedarf besteht. Für die Bezuschussung gibt es einen Festbetrag, der zwischen rund 700 und 1500 Euro liegt, je nachdem ob ein Ohr oder beide Ohren betroffen sind.
Damit Ihre Krankenkasse das Hörgerät bezuschusst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hierzu gehört, dass die Schwerhörigkeit oder der Hörverlust durch einen Hals-Nasen-Ohren-Arzt bestätigt wird. Hörgeräte erhalten Sie vom Hörakustiker. Die Geräte von der Kasse sind für gesetzlich Versicherte kostenlos, für teurere Geräte muss man zuzahlen.
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