Ich habe seit kurzer Zeit Hörgeräte. Die haben 4 Programm, zwischen denen sich umschalten lässt. Dazu benötigt man aber eine Fernbedienung. Nun ist der Anteil, den die Kasse übernimmt aber erschöpft. Für diese Fernbedienung will die Krankenkasse nicht aufkommen. Was kann ich denn jetzt machen?
Die Hörgeräte haben einen Taster. Über diesen können Sie auf die Funktionen des Hörgerätes zugreifen.
Welche Funktionen das sind, kann der Hörakustiker in seiner Software einstellen. Üblich ist, dass durch einen kurzen Druck die Lautstärke verändert wird und durch einen längeren Druck die Programme gewechselt werden.
Bei vielen Geräten können Sie immer nur „durchschalten“. Das heißt, Sie drücken einmal kurz, dann wird es lauter, und bei jedem weiteren Tastendruck wird es wiederum lauter, bis die lauteste Einstellung erreicht ist. Dann schaltet der nächste Tastendruck wieder auf ganz leise usw.
Sollte es sich tatsächlich um ein Hörgerät handeln, das ausschließlich über eine zu kaufende Fernbedienung geschaltet werden kann (welches?), dann ist das eben für Sie nicht geeignet.
Bitte fragen Sie Ihren Hörakustiker auch, ob es nicht eine App zur Steuerung der Funktionen via Smartphone gibt.
Wenn Personen motorisch stark eingeschränkt sind und aus diesem Grund eine Bedienung des Hörgeräts ohne Fernbedienung nicht in Frage kommt, kann ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden,
Man ist nicht verpflichtet, Kassenhörgeräte zu nehmen, das ist lediglich der einfachste Weg. Man hat Anspruch auf das, was medizinisch zur Hörversorgung notwendig ist.
Dazu ist es aber wie gesagt erforderlich, dass man sich den genauen Bedarf bescheinigen lässt und aufgrund dessen einen Antrag bei der Krankenkasse stellt. Das ist komplizierter und langwieriger, als wenn man auf die Standardversorgung mit Kassenhörgeräten zurückgreift.
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