Fragen an die Redaktion

Ich will leistungsfähige Kassenhörgeräte zum Nulltarif

fit mitAnleitung

Schick und superklein, die Audéo Fit von Phonak

Beim Erwerb von Hörgeräten muss der Schwerhörige realistische Vorstellungen haben. Viel Leistung und Komfort kosten Geld. Zum Kassensatz ist vielen nicht zu haben.

Leserzuschrift:
Ich bin 64 Jahre alt und seit fast 6 Jahren Hörgeräteträgerin. Demnächst steht also eine Neuversorgung an. Ich habe derzeit Kassengeräte zum 0-Euro Tarif. Nun würde ich mir gerne neue Kassengeräte zulegen.
Bei diesen sollte selbstverständlich Bluetooth integriert sein. Des weiteren will ich mehr als 6 Kanäle und zahlreiche Programme u.a. speziell auch Streaming, TV-Verbindung usw.

Mein aktueller Hörakkustiker kann mir solche Geräte leider nicht anbieten.
Schauen Sie nach, welche Geräte geeignet sind und nennen Sie mir, welcher Hörakustiker diese anbietet!

Werbung

Bitte um sofortige Antwort
Klara H.

Liebe Klara,

vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Vertrauen.
Hörgeräte werden in Deutschland von den Krankenkassen übernommen. Ohne Zuzahlung (außer „Rezeptgebühr“ 10 €) fallen für Sie keine Kosten an.
Diese sogenannten Kassenhörgeräte sind ausgezeichnet und für die meisten Arten von Hörverlust durchaus gut geeignet.

Die Hörgerätehersteller und Hörakustiker bieten darüber hinaus Hörgeräte an, die leistungsfähiger sind.
Hier kommt eine umfangreichere Software, erweiterte Elektronik und das neueste Know-How zum Einsatz.
Überdies sind solche Hörsysteme mit erweiterten Funktionen ausgestattet, wie beispielsweise Audio-Streaming, bessere Geräuschunterdrückung, Windgeräuschreduktion, KI, App-Bedienbarkeit, Einbindung in Smart-Home-Systeme, Kommunikation mit Sprachassistenten, zusätzliche Gesundheits- und Fitness-Funktionen usw.
Darüber, inwieweit diese zusätzlichen Funktionen und Leistungsmerkmale das reine Hören und Verstehen verbessern, streiten sich Krankenkassen und Versicherte regelmäßig vor Gericht.
Ich persönlich möchte meinen, dass insbesondere mehr Kanäle und Programme, sowie Akku- und Bluetoothtechnik heute auch schon zum Kassenstandard gehören sollten. Aber meine persönliche Meinung ist hier nicht ausschlaggebend.
Fakt ist, dass Kassenhörgeräte sich per Gesetz auf das Notwendige beschränken müssen.
Die von Ihnen geforderten Leistungsmerkmale sind derzeit von Kassenhörgeräten kaum zu erwarten. Deshalb kann Ihr Hörakustiker Ihnen auch kein entsprechendes Angebot machen.

Noch ein Wort in eigener Sache: Der Imperativ in Verbindung mit dem Wort sofort sind keine Grundlage für eine zügige Antwort meinerseits.

f44a4911a39c45c8a3f3128bf6f25f1a

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Keine Schlagwörter vorhanden

In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 9. August 2023 | Revision: 21. April 2024

Lesen Sie doch auch:





Rechtliches