Beim Erwerb von Hörgeräten muss der Schwerhörige realistische Vorstellungen haben. Viel Leistung und Komfort kosten Geld. Zum Kassensatz ist vielen nicht zu haben.
Bitte um sofortige Antwort
Klara H.
Liebe Klara,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Vertrauen.
Hörgeräte werden in Deutschland von den Krankenkassen übernommen. Ohne Zuzahlung (außer „Rezeptgebühr“ 10 €) fallen für Sie keine Kosten an.
Diese sogenannten Kassenhörgeräte sind ausgezeichnet und für die meisten Arten von Hörverlust durchaus gut geeignet.
Die Hörgerätehersteller und Hörakustiker bieten darüber hinaus Hörgeräte an, die leistungsfähiger sind.
Hier kommt eine umfangreichere Software, erweiterte Elektronik und das neueste Know-How zum Einsatz.
Überdies sind solche Hörsysteme mit erweiterten Funktionen ausgestattet, wie beispielsweise Audio-Streaming, bessere Geräuschunterdrückung, Windgeräuschreduktion, KI, App-Bedienbarkeit, Einbindung in Smart-Home-Systeme, Kommunikation mit Sprachassistenten, zusätzliche Gesundheits- und Fitness-Funktionen usw.
Darüber, inwieweit diese zusätzlichen Funktionen und Leistungsmerkmale das reine Hören und Verstehen verbessern, streiten sich Krankenkassen und Versicherte regelmäßig vor Gericht.
Ich persönlich möchte meinen, dass insbesondere mehr Kanäle und Programme, sowie Akku- und Bluetoothtechnik heute auch schon zum Kassenstandard gehören sollten. Aber meine persönliche Meinung ist hier nicht ausschlaggebend.
Fakt ist, dass Kassenhörgeräte sich per Gesetz auf das Notwendige beschränken müssen.
Die von Ihnen geforderten Leistungsmerkmale sind derzeit von Kassenhörgeräten kaum zu erwarten. Deshalb kann Ihr Hörakustiker Ihnen auch kein entsprechendes Angebot machen.
Noch ein Wort in eigener Sache: Der Imperativ in Verbindung mit dem Wort sofort sind keine Grundlage für eine zügige Antwort meinerseits.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden