„Ich mach’ dich kalt. Ich schlag dich tot.“
Mit diesen heftigen Drohungen sah sich ein 55 Jahre alter Revierförster konfrontiert, als ihn drei Motorradfahrer umringten.
In der Folge wurde er niedergeschlagen, seine Brille ging zu Bruch und sein Hörgerät ging verloren.
Was war vorgefallen?
Die Crossfahrer hatten sich ein dafür nicht freigegebenes Waldstück ausgesucht, um mit ihren Geländemaschinen herumzufahren.
Sie hatten die Rechnung aber ohne den zuständigen Förster gemacht.
Der 55-Jährige kennt das Spiel seit Jahren. Für ihn ist es ein Katz- und Maus-Spiel. Gelingt es den Motorradfahrern, zu entkommen, lässt er sie ziehen. Kann er sie aufhalten, spricht er sie regelmäßig an und hält ihnen eine Standpauke.
In diesem Fall versuchten die Mopedfahrer, dem Förster zu entkommen, gerieten aber in eine Sackgasse.
Statt sich die Standpauke anzuhören, ging es gewaltsam zur Sache.
Die Quittung: Jetzt verhängte das Amtsgericht Siegburg gegen den 26-jährigen Schläger eine Haftstrafe von 9 Monaten auf Bewährung.
Hintergrundwissen:
Was darf ein Förster tun, wenn er einen Motorradfahrer im Wald ertappt? Muss der Fahrer seinen Namen und Anschrift angeben?
Ja selbstverständlich, denn der Revierinhaber ist im Rahmen seiner Befugnisse nach dem jeweiligen Jagdrecht berufen, den Schutz des Wildes wahrzunehmen. Dazu gehört, dass er Motorradfahrer anhalten und diese nach ihrem Ausweis zur Identitätsfeststellung fragen darf.
Hierzu gibt es sehr gut dokumentierte Informationen an dieser Stelle hier:
http://www.jagdaufseher-niedersachsen.de/…jagsaufsehers.html
Dort heißt es: „In dem Anstellungsvertrag sollten auch die Aufgaben und Befugnisse des gesetzlichen Jagdschutzes (…) erwähnt werden, für deren Einhaltung der bestätigte Jagdaufseher Sorge zu tragen hat.
Es ist seitens der Revierinhaber immer zu bedenken, daß der Jagdaufseher (…), dem Strafverfolgungszwang unterliegt und keine Wahl hat. Er muß pflichtgemäß festgestellte Gesetzesverstöße der Staatsanwaltschaft melden, weil er Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft ist.“
(Quelle: Verband der Jagdaufseher Niedersachsen e.V (VJN))
Welche Ausweise muss der Förster vorlegen können und darf er auch jemanden verhaften?
Die Revierinhaber weisen sich durch ihren Jagdschein, die Jagdaufseher durch einen speziellen Ausweis aus.
Jedermann steht nach § 127 StPO zu, eine Person, die er auf frischer Tat ertappt oder verfolgt festzunehmen (Jedermannparagraph).
Das gilt natürlich auch für Förster und Revierinhaber. Aber der Jedermannparagraph gilt nur für Straftaten und nicht für Ordnungswidrigkeiten.
Bild: Pexels / Pixabay
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