Ein scharfer Blick auf die Finanzen kann sich besonders dann auszahlen, wenn es um die Anschaffung von Hörgeräten geht.
Die Notwendigkeit dieser technischen Hilfsmittel ist für viele Menschen unausweichlich, jedoch gehen sie oft mit erheblichen Kosten einher. Glücklicherweise gibt es verschiedene Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Neben den Zuschüssen der gesetzlichen Krankenkassen ist es auch möglich, Hörgeräte von der Steuer abzusetzen. Dieser Artikel beleuchtet die Voraussetzungen und die Vorgehensweise für diese steuerliche Entlastung.
Zuschüsse der gesetzlichen Krankenkassen: Wie viel ist möglich?
Die gesetzlichen Krankenkassen kommen Hörgeräteträgern entgegen, indem sie bei medizinischer Notwendigkeit erhebliche Zuzahlungen leisten. Der Gesetzgeber verpflichtet die Krankenkassen dazu, einen Beitrag zu den Kosten der Hörgeräte zu leisten, der derzeit bei 685 Euro pro Gerät liegt. In Ausnahmefällen, insbesondere wenn die Schwerhörigkeit an Taubheit grenzt, kann die Kostenübernahme sogar bis zu 840 Euro pro Hörgerät betragen.
Diese Zuschüsse basieren auf festgelegten Beträgen und umfassen nicht nur den reinen Gerätekauf, sondern auch Serviceleistungen wie individuell gefertigte Ohrstücke und Reparaturen. Die Krankenkassen gewähren einen Zuschuss von 33,50 Euro für maßgefertigte Ohrstücke und eine Servicepauschale von 125 Euro für Reparaturen. Reparaturen werden bei zuzahlungsfreien Hörgeräten alle sechs Jahre übernommen.
Hörgeräte von der Steuer absetzen: Wie funktioniert das?
Für Personen mit einem Einkommen bietet sich eine zusätzliche Möglichkeit, die finanzielle Last der Hörgeräte zu mindern – die steuerliche Absetzbarkeit. Dieser Vorteil kommt jedoch nur Personen zugute, die ein Einkommen oberhalb der Einkommenssteuergrenze beziehen und ausreichend Steuern abführen. Das Prinzip ist simpel: Die Absetzbarkeit reduziert das zu versteuernde Einkommen, wodurch die zu zahlende Steuer sinkt.
Hörgeräte gelten als technisch notwendige Hilfsmittel, wodurch sogenannte „zwangsläufige Kosten“ entstehen. Das deutsche Steuerrecht erlaubt daher das Absetzen dieser Kosten als „außergewöhnliche Belastungen“. Ein ärztliches Attest, vorzugsweise vom HNO-Arzt, ist hierbei unerlässlich und bestätigt die medizinische Notwendigkeit der Hörgeräte.
Handhabung von außergewöhnlichen Belastungen in der Steuererklärung
Bei der Erstellung der Steuererklärung muss zunächst geprüft werden, ob die Kosten für die Hörgeräte als außergewöhnliche Belastungen gelten. Dies ist der Fall, wenn sie die „zumutbaren Belastungen“ übersteigen. Die Grenzen variieren je nach Einkommen, Steuertarif, Familien- und Kinderstand.
Ein Beispiel: Bei einem Einkommen über 51.130 Euro im Grundtarif ohne Kinder liegt die außergewöhnliche Belastungsgrenze bei 7 %. Kosten für Hörgeräte können demnach abgesetzt werden, wenn sie diese Grenze überschreiten. Bei Einkommen zwischen 15.340 und 51.130 Euro beträgt die Belastungsgrenze 6 %. Personen mit Kindern haben dabei oft eine niedrigere Belastungsgrenze.
Steuergeräte als Werbungskosten absetzen?
Die Möglichkeit, Hörgeräte als Werbungskosten geltend zu machen, besteht in Ausnahmefällen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Schwerhörigkeit aus einer Berufskrankheit resultiert oder die Hörgeräte zur Ausübung des eigenen Berufs zwangsläufig notwendig sind. Diese Option ist jedoch nicht für jeden Beruf anwendbar, sondern eher für Berufe, in denen das Hörvermögen entscheidend für die Tätigkeit ist, wie bei Musikern, Schauspielern oder Ärzten.
Insgesamt bieten die Zuschüsse der Krankenkassen und die steuerliche Absetzbarkeit eine finanzielle Entlastung für Menschen, die auf Hörgeräte angewiesen sind. Es ist ratsam, sich bei der Erstellung der Steuererklärung von einem Fachmann unterstützen zu lassen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Belege korrekt berücksichtigt werden.
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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