Auch wenn Sie noch so sorgfältig sind, kann es immer mal passieren, dass Ihr Hörgerät kaputt geht. Jedoch müssen Sie bei einer notwendigen Reparatur nicht unbedingt alle Kosten selbst tragen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse bei den zuzahlungsfreien Geräten sechs Jahre lang die Reparaturen; dafür hat der Hörakustiker einen Festbetrag für die Reparatur, die sog. Wartungspauschale erhalten. Im unserem Ratgeber erfahren Sie alles zur Hörgeräte Reparatur und Wartungskosten.
Ist das Hörgerät tatsächlich kaputt?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Hörsystem nicht mehr richtig arbeitet, raten wir Ihnen zunächst ein paar Tests selber vorzunehmen. So lässt sich im günstigsten Fall das Hörgerät selbst wieder in Gang setzen und der Weg zum Hörakustiker vermeiden.
Sollte unsere kleine Hilfe zur Selbsthilfe nicht gefruchtet haben, so ist der Weg zum Hörakustiker unausweichlich. Scheuen Sie sich nicht vor möglichen Kosten für die Hörgerätereparatur. Ihre Krankenkasse übernimmt einen Teil der Reparaturkosten, dazu unten mehr. Noch besser ist es, wenn Sie eine Hörgeräteversicherung haben.
Checkliste
✔️ Sind die Batterien korrekt eingesetzt?
✔️ Sind die Batterien voll/ die Akkus aufgeladen?
✔️ Das Hörsystem aus- und wieder einschalten
✔️ Haben Sie die Lautstärke richtig eingestellt?
✔️ Sind die Schläuche richtig ins System eingesetzt?
✔️ Sind die Ohrpassstücke bzw. Cerumenfilter verstopft?
Wer übernimmt die Kosten einer Hörgeräte Reparatur?
Die Kosten für Reparatur und Wartung von Hörgeräten, die komplett von der Krankenkasse bezahlt wurden, übernimmt auch die Krankenkasse. Haben Sie sich beim Erwerb der Hörgeräte für solche entschieden, zu denen etwas hinzubezahlt werden musste, so werden Sie auch zu den Reparaturkosten etwas zubezahlen müssen. Die Reparaturkostenpauschale gewährt die gesetzliche Krankenkasse für die gesamte Tragedauer der Hörgeräte und gilt für 6 Jahre. Nach diesem Zeitraum bezuschusst die Krankenkassen die Anschaffung eines neuen Hörgerätes. Kosten für Reparatur oder Wartung, die diese Pauschale von ca. 120-140 € übersteigen, muss der Träger selber zahlen. Die Krankenkassen empfehlen, sich nach Ablauf der sechs Jahre ein neues Hörgeräte zuzulegen, dann sinkt die Wahrscheinlichkeit teurer Reparaturen. Dieses Angebot sollten Sie wahrnehmen, da sich die Hörsysteme technisch natürlich immer weiter entwickeln. Eine Hörgeräteversicherung gibt Ihnen hier mehr Sicherheit.
Die häufigsten Gründe für eine Hörgeräte-Reparatur
Verschleiß
kaputte Ohrpassstücke und Cerumenfilter (bis. 40 €)
Feuchtigkeit
Schweiß und Wasser und Kondensfeuchtigkeit verursachen Korrosion im der inneren Bauteile (z.B. Verstärker, ca. 250-450 €)
Fehlerhafte Handhabung
Falsches Einsetzen von Batterien ( 50-100 €), Fehler beim Tauschen von Verschleißteilen während der Wartung (Cerumenfilter, Ohrpassstücke), oder Hörer bzw. Schallschlauch reißt ab ( 50-150 €)
Unfälle
Unbeabsichtigte Beschädigung durch Stolpern und Darauftreten, Herausfallen durch bspw. Corona-Maske auf-/absetzen (Totalschaden)
Fazit:
Auch wenn die Krankenkasse oft einen Teil der Kosten bis zu einer gewissen Grenze übernimmt, so kann es doch schnell passieren, dass Sie auf hohen Kosten sitzen bleiben. In einem solchen Fall ist es gut, wenn Sie eine Hörgeräteversicherung haben.
Für Infos klicken Sie hier: Hörgeräteversicherung
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