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Hörgerät: Muss ich ein Rezept vom Ohrenarzt haben?

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Frage: Wenn ich ein Hörgerät brauche, muss ich da ein Rezept vom Ohrenarzt haben? Oder kann ich einfach ohne Rezept zu einem Hörgeräte-Geschäft gehen, die dann den Hörtest machen?

Antwort: Sie müssen zuerst zum Ohrenarzt. Für gesetzlich Versicherte übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Basisgeräte oder einen Zuschuss zu teureren. Um diesen zu bekommen, benötigt man eine Verordnung vom Ohrenarzt für dieses medizinische Hilfsmittel.

Wer schwerhörig ist, benötigt meist Hörgeräte, um wieder richtig hören zu können. Andere Maßnahmen helfen nicht und es gibt auch keine Medikamente gegen Schwerhörigkeit. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für alle Versicherten die Kosten für gute Hörgeräte. Bis auf 10 Euro Zuzahlung pro Ohr müssen Sie dafür nichts bezahlen.
Es gibt auch teurere Hörgeräte, die mehr Komfort und Einstellmöglichkeiten bieten. Suchen Sie sich solche aus, müssen Sie den Differenzbetrag zuzahlen. Achten Sie auch auf die unten stehende Infobox.

Hörakustiker sind Handwerksunternehmen, die die Anfertigung und Anpassung sowie die Reparatur von Hörgeräten durchführen. Sie arbeiten kaufmännisch, also gewinnorientiert.
Damit die Krankenkassen die Kosten für die neuen Hörgeräte übernimmt oder bezuschusst, muss klar erwiesen sein, dass bei Ihnen auch eine genügend ausgeprägte Schwerhörigkeit vorliegt.
Diesen Nachweis erbringen Sie durch einen Hörtest und eine Untersuchung Ihres Gehörs bei einem Hals-Nasen-Ohren-Arzt. Der stellt dann eine entsprechende Verordnung aus.
Damit können Sie dann beim Ohrenarzt oder bei einem Hörakustiker Hörgeräte bekommen.

Ihre Fragen

Haben auch Sie Probleme mit Ihren Hörgeräten? Dann sind Sie nicht alleine. Viele Menschen haben Fragen zu Problemstellungen, die ihre Hörgeräte betreffen. Scheuen Sie sich in einem solchen Fall bitte nicht, zu uns Kontakt aufzunehmen. Sie können uns am allerbesten über die oben verlinkte Kontaktseite erreichen. Wir helfen Ihnen gerne. Schreiben Sie bitte immer dazu, um welche Hörgeräte es sich genau handelt. Sonst können wir unter Umständen nicht zielgerichtet antworten.

Bitte verstehen Sie, dass wir sehr viele Mails erhalten und nicht immer sofort antworten können. Ist eine Frage dringen, ist es nicht schlimm, wenn Sie nochmals nachfragen.

Vergessen Sie bitte auch nicht, dass wir die gesamte Arbeit ehrenamtlich erbringen. Unsere Webseite bietet genügend Anreize, wie Sie uns unterstützen können. Helfen Sie mit!

Wichtiger Hinweis:

Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)

Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.

Damit muss sich aber niemand zufriedengeben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.

Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.
Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.

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Bildquellen

  • hoeren1: Peter Wilhelm

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In der Rubrik „Fragen an die Redaktion“ finden Sie unsere Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die uns tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen und die wir unseren Lesern nicht vorenthalten wollen. Es handelt sich also bei den Fragen um redaktionell meist nicht bearbeitete und auf ihren Wahrheitsgehalt hin nicht überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich, die Redaktion macht sich die Aussagen nicht zu eigen.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Doc-Riemenschnayder 21. April 2024

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