Eine schwerhörige Dame hat ein schlechtes Gewissen, weil sie nach längerer Beratung und Ausprobieren nun den Hörakustiker wechseln will. Ist das berechtigt? Wir erklären den Sachverhalt.
Schlechtes Gewissen unbegründet
Sie müssen überhaupt kein schlechtes Gewissen haben. Als Verbraucherin steht es Ihnen doch zu, das Angebot mehrerer Händler/Handwerker/Dienstleister aufzusuchen und zu vergleichen.
Es ist natürlich schade für den Hörakustiker, dass er Zeit und Mühe investiert hat und nun nicht zum Abschluss kommt. Aber das gehört zum allgemeinen Geschäftsrisiko und ist natürlich mit einkalkuliert. Es kommt oft vor, dass Kunden sich erst wochenlang beraten lassen und dann woanders hingehen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Hörakustiker nicht gut ist, oder wenn der Kunde inzwischen für die angebotenen Hörgeräte ein deutlich günstigeres Angebot bekommen hat.
So etwas passiert, das kommt vor, das ist für den Hörakustiker kein Beinbruch. Sie müssen da wirklich keine Sorge haben.
Das wichtigste ist, dass Sie eine gute Beratung bekommen und am Ende Hörgeräte am Ohr haben, mit denen Sie gut hören und gut verstehen können. Alles andere ist unwichtig.
Aber aufgepasst: Der Preis allein ist nicht entscheidend
Kunden, die anderswo die Hörgeräte billiger gesehen haben, sollten einen Fehler nicht machen: Wechseln Sie wegen 200 oder 300 Euro nicht unbedingt den Hörakustiker. Wenn Sie sich beim ersten Hörakustiker gut aufgehoben fühlen und die Beratung stimmt, dann ist das viel mehr wert, als die vermeintliche Ersparnis beim Hörgerätekauf.
Denken Sie daran, dass Sie über viele Jahre zu diesem Hörakustiker gehen werden. Ob der spätere Service bei dem günstigeren Anbieter auch so ist, wissen Sie nicht.
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