Als Rezeptgebühr wird landläufig der Betrag bezeichnet, den Sie als gesetzlich Versicherter bei der Einlösung eines Rezeptes vom Arzt in der Apotheke bezahlen müssen.
Wenn ein Facharzt Ihnen ein medizinisches Hilfsmittel verschreibt, erhalten Sie kein Rezept sondern eine Verordnung.
Beim Einlösen dieser Verordnung beim Hörakustiker wird ebenfalls ein gesetzlich vorgeschriebener Kostenanteil fällig. Der beträgt aktuell (Stand April 2019) 10 Euro pro Ohr/Hörgerät.
Der Psychologe und Publizist ist Buchautor und schreibt für Magazine und das preisgekrönte Bestatterweblog und das Dreibeinblog.
Der Autor ist schwerhörig und wurde in der Industrie und einem Hörakustik-Meisterbetrieb zum Hörgeräte-Experten weitergebildet.
Er wurde in der Halloweennacht an Allerheiligen geboren und lebt mit seiner Familie bei Heidelberg. Mehr erfahren Sie u.a. hier. Kontakt: über das Kontaktformular.
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