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Berufskrankheit
Es müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, damit eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird: Der Erkrankung muss ursächlich eine berufsbedingte Schädigung zugrunde liegen und die sozialrechtlichen/gesetzlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
Obturation
Verstopfung, Verlegung eines Hohlorgans, Körpergangs oder Gefäßes, z. B. durch Blutgerinnsel, eine Entzündung oder eine Geschwulst.
Odermennig
Agrimonia eupatoria eine Pflanze aus der Familie der Rosengewächse. Aufgüsse aus Odermennigkraut werden in der Naturheilkunde zur Behandlung von Verdauungsbeschwerden, Durchfall und Entzündungen der Haut eingesetzt.
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