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Invalidenversicherung [IV]

Kategorie: Hörgesundheit

Die schweizerische Invalidenversicherung (IV) ist eine staatliche und obligatorische Sozialversicherung und bildet zusammen mit der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und den Ergänzungsleistungen die erste – staatliche – Säule des schweizerischen Dreisäulensystems. Ihr Ziel ist es, Versicherten bei Eintritt von Invalidität mittels Eingliederungsmassnahmen in den Arbeitsmarkt oder finanziellen Leistungen die Existenzgrundlage zu sichern. Das Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (IVG), das sich auf die Artikel 111 und 112 der Bundesverfassung stützt, enthält die gesetzlichen Grundlagen für die Invalidenversicherung.

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IV
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