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Absolutes Gehör

Kategorie: Hörgesundheit

Als absolutes Gehör bezeichnet man die Fähigkeit, einen beliebigen, etwa auf dem Klavier angeschlagenen, gehörten Ton benennen zu können, ohne einen Vergleichston gehört zu haben. Das Gehör ist quasi „geeicht“ auf den jeweils geltenden, sogenannten Kammerton „a“, dessen Höhe im Laufe der vergangenen Jahrhunderte geändert wurde. Aktuell liegt sie bei 440 Hertz.

Die Fähigkeit kann sowohl vererbt als auch erlernt werden, z.B. im Rahmen eines Musikstudiums.

Bildquellen

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Synonyme:
Tonhöhengedächtnis
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(©siglo)





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