Übernimmt meine Krankenkasse das? Immer mehr Menschen vertrauen auf die Wirkkraft alternativer Heilmethoden wie Osteopathie, Ayurveda oder Feldenkrais.
Welche Zusatzleistungen aus dem Spektrum der Naturheilverfahren von gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, unterscheidet sich allerdings von Kasse zu Kasse deutlich. Einen schnellen Überblick für Versicherte bieten hier unabhängige Leistungsvergleiche.
Längst sind alternative Heilmethoden als Ergänzung zur klassischen Medizin in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Deutlich wird dies etwa daran, dass Leistungen wie Akupunktur bei bestimmten chronischen Rücken- und Knieschmerzen mittlerweile zu den Regelleistungen aller Kassen zählen. Und doch genießen nicht alle Naturheilverfahren uneingeschränkten Vertrauensvorschuss der knapp 100 deutschen Anbieter. Welche gesetzliche Krankenkasse welche Zusatzleistung aus dieser Kategorie übernimmt, ist nicht jedem Versicherten klar. Während beispielsweise einige Krankenkassen jährlich für eine bestimmte Anzahl von osteopathischen Behandlungen die gesamten Kosten oder einen Teilbetrag erstatten, bezahlen andere keinen Cent.
„Versicherte sollten deshalb genau prüfen, welche Leistungen ihre Krankenkasse in diesem Bereich erbringt“, rät Thomas Adolph. Der Geschäftsführer des unabhängigen Vergleichsportals gesetzlichekrankenkassen.de kennt die Besonderheit bei der Leistungsübernahme der bundesweiten Krankenversicherer im Bereich alternative Heilmethoden genau – und weist darauf hin, im Vorfeld abzuklären, ob die gewünschte Behandlung bzw. der konkrete Behandler auch tatsächlich dazu gehört, um später nicht doch überraschend auf den Kosten sitzenzubleiben.
Wer wissen möchte, welche gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2022 welche Naturheilverfahren wie weit übernehmen, kann dies unkompliziert mit dem Leistungsvergleich auf gesetzlichekrankenkassen.de herausfinden – es sind teilweise nur eine Handvoll Anbieter! „Eindeutig geregelt ist etwa die Übernahme der Kosten für Heilpraktiker: Diese fallen komplett aus der Erstattung raus. Geld darf kassenseitig ausschließlich an Ärzte mit entsprechender Zusatzausbildung fließen“, so Thomas Adolph. Ein kurzer Check im Vergleichsportal lohnt, um vorab durch die Wahl der passenden gesetzlichen Krankenkasse die gewünschte – und häufig kostspielige – alternative Heilmethode auch tatsächlich erstattet zu bekommen.
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