Moderne Hörgeräte haben einen kleinen Lautsprecher, der direkt im Ohr sitzt und über ein Kabel mit dem Hörgerät verbunden ist.
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Aus kosmetischen Gründen sind diese Kabel sehr dünn, sie sollen so wenig wie möglich auffallen. Das führt aber dazu, dass es zu Kabelbrüchen kommen kann.
Was ist Garantie und was ist Gewährleistung?
Sie müssen die gesetzliche Gewährleistung und die Garantie unterscheiden.
Die gesetzliche Gewährleistung gilt 2 Jahre und bezieht sich auf Produktfehler, Materialschwächen usw. Vereinfacht gesagt: Wenn ein Gerät in dieser Zeit kaputtgeht, haben Sie gesetzlich verbriefte Ansprüche. Die Ansprüche haben Sie grundsätzlich dem Händler gegenüber.
Davon zu unterscheiden ist die Garantie. Diese wird vom Hersteller freiwillig gewährt. Deshalb kann er auch frei bestimmen, was er bereit ist, im Garantiefall zu leisten. Meist geht die Garantie über die Gewährleistung hinaus. Oft kann die Dauer der Garantiezeit gegen Zahlung eines Betrages ausgedehnt werden. Die Garantieansprüche müssen Sie gegenüber dem Hersteller geltend machen.
Sie haben meiner persönlichen Meinung nach auch beim Ex-Hörer eine zweijährige Garantie. Voraussetzung ist, dass Sie den Schaden nicht selbst herbeigeführt oder begünstigt haben.
Hinweis:
Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Die Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten die Kosten einer medizinisch notwendigen Hörgeräteversorgung ohne Kostenbeschränkung. Allerdings haben die Krankenkassen mit den Hörakustikern Verträge geschlossen, nach denen die Hörakustiker den Kunden auch Hörgeräte zeigen müssen, für die keine Zuzahlung geleistet werden muss. (Es fallen lediglich 10 Euro pro Hörgerät an „Rezeptgebühr“ als Eigenanteil an.)
Außerdem legen die Hörakustikern ihren Kunden eine Mehrkostenerklärung vor, die man unterschreiben soll. Damit erklärt man, dass man sich für zuzahlungspflichtige und teurere Hörgeräte entscheiden möchte und die von der Kasse zum Nulltarif angebotenen Hörgeräte nicht will. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse dann nur einen Zuschuss von grob 750 Euro pro Hörgerät als Zuschuss. Den Rest (oft viele tausend Euro) muss der Kunde selbst bezahlen.
Damit muss sich aber niemand zufrieden geben. Zwar ist die Abwicklung hinsichtlich der Kostenübernahme für Nulltarifgeräte und Hörgeräte, bei denen Sie den Restpreis selbst bezahlen, viel einfacher und reibungsloser, aber dennoch haben Sie u.U. einen Anspruch gegen Ihre Krankenkasse (oder auch den Rententräger) auf Übernahme von teureren und leistungsfähigeren Hörgeräten.
Dieser Anspruch muss medizinisch begründbar sein und vor dem Kauf bei der Krankenkasse beantragt werden. Im Ablehnungsfall hat man dann die Möglichkeit zur Klage vor dem Sozialgericht. Die Gerichte entscheiden oft für die Versicherten.
Mehr Informationen erhalten Sie beispielsweise beim Sozialverband VdK und bei den Verbraucherzentralen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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