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Einsatz von Hörprothese ist Entscheidung der Eltern – Cochlea Implantat CI

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Einsatz von Hörprothese ist Entscheidung der Eltern

Eltern sind diejenigen, die darüber entscheiden dürfen, ob ihr Kind eine Hörprothese (Cochlea Implantat / CI) bekommen. Dem Staat steht hier kein Mitspracherecht zu. Das sagen die Juristen. So ist es die alleinige Entscheidung der Eltern eines Kindes, darüber zu entscheiden, ob ihr eigenes Kind hören und sprechen lernen kann.

Gericht musste entscheiden

Wenn ein Kind hörgeschädigt ist, dürfen dessen Eltern über eine eventuelle Cochlea-Implantation entscheiden. Entscheiden sie sich gegen eine solche Operation bei ihrem Kind, dann rechtfertigt das keinen teilweisen Entzug des Sorgerechts. So hat es das Amtsgericht Goslar entschieden (Az.: 12 F 226/17 SO), wie jetzt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins mitteilt.

Darum geht es im vorliegenden Fall

In dem vorliegenden vor Gericht verhandelten Fall ist die Mutter eines Jungen taub, der Vater ist stark schwerhörig. Der gemeinsame Sohn ist nahezu taub, er verfügt aber eventuell über ein Resthörvermögen. Genau in solchen Fällen kommt für die Betroffenen eine sogenannte Cochlea-Implantation in Frage, die zu deutlichen Hörerfolgen und damit auch zum Sprachvermögen führt.

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Eltern entscheiden sich gegen Implantat

Nun hatten sich aber die Eltern, die sich sehr ausführlich informiert hatten und auch Interesse für neue Argumente gezeigt hatten, gegen eine solche Operation entschieden. Darin sah das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung und meldete den Fall dem Familiengericht, das ein Sorgerechtsverfahren einleitete.

Das Gericht sollte also darüber entscheiden, ob nach einem teilweisen Sorgerechtsentzug dem Jungen gegen den Willen der Eltern ein Cochleaimplantat eingesetzt werden sollte.

So wurde vor Gericht entschieden

Das Gericht kam jedoch zu dem Ergebnis, dass dieser teilweise Sorgerechtsentzug zur Ermöglichung der Cochlea-Implantation nicht gerechtfertigt ist. Denn auch die Entscheidung gegen eine solche OP und für ein Hörgerät liege in der Entscheidungsfreiheit und Fürsorge der Eltern. Es sei also mithin nicht die Aufgabe des Staats, gegen den Willen von Eltern für eine optimale Förderung ihres Kinds zu sorgen.

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