Eigener Behindertenparkplatz: Es gibt viele Gebäude, die keine speziellen Parkplätze für blinde oder gehbehinderte Menschen haben. Besonders problematisch ist das am Wohnort oder Arbeitsplatz, wo man sich am häufigsten aufhält. Hier ist es wichtig, in der Nähe parken und Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl gut verladen zu können. Deshalb gibt es spezielle Parkplätze für schwerbehinderte Menschen – aber leider noch nicht überall.
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- Das Wichtigste in Kürze
- Gut zu wissen
- Was ist ein personenbezogener eigener Behindertenparkplatz?
- Wer kann einen Behindertenparkplatz beantragen?
- Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
- So beantragen Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
- Gut zu wissen
- Weitere Hinweise
- Version in einfacher Sprache
- Eigener Behindertenparkplatz
- Beantragung eines eigenen Behindertenparkplatzes
- Das Wichtigste in Kürze
- Gut zu wissen
- Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
- Wer kann einen Behindertenparkplatz beantragen?
- Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
- So beantragen Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
- Gut zu wissen
- Eigenen Behindertenparkplatz beantragen: Weitere Hinweise
- Fazit – Eigener Behindertenparkplatz
- Hinweis:
Wenn es in Ihrer Umgebung keine solchen Parkplätze gibt, können Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen. Wann ein solcher Antrag erfolgversprechend ist und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie hier.
Hier finden Sie den Text in einfacher Sprache
Das Wichtigste in Kürze
- Damit Sie einen eigenen Behindertenparkplatz beantragen können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Beantragung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt.
- Es besteht die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen, auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
Eigener Behindertenparkplatz: Wir stellen in diesem Artikel wissenswerte Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes zur Verfügung. Um den Parkplatz zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde oder an das Ordnungsamt.
Was ist ein personenbezogener eigener Behindertenparkplatz?
Wenn der Antrag auf einen Behindertenparkplatz genehmigt wird, wird dieser in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes eingerichtet. Das bedeutet, Sie erhalten einen personenbezogenen Behindertenparkplatz, den ausschließlich Sie oder die fahrende Person nutzen dürfen.
Dieser Parkplatz ist größer als ein standardisierter Parkplatz, damit Hilfsmittel einfach ein- und ausgeladen werden können und Sie weniger Mühe beim Aussteigen haben. Der Parkplatz wird mit einem Schild gekennzeichnet, auf dem entweder das Kennzeichen Ihres Autos oder eine spezielle Nutzernummer vermerkt ist. Diese Nutzernummer befindet sich auch auf Ihrem Parkausweis, den Sie gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platzieren müssen.
Wenn jemand anderes auf Ihrem Behindertenparkplatz steht, haben Sie das Recht, das Fahrzeug abschleppen zu lassen. Zudem muss die Person ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Behindertenparkplatz beantragen?
Um einen Behindertenparkplatz zu beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sind. Dazu zählen:
- außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
- Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
- Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
- beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie)
Ein entsprechender Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest sind erforderlich.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, dürfen Sie oder eine mit Ihnen zusammenlebende Person, die für Sie regelmäßig fährt, den Parkplatz nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen auch äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum einen darf Ihnen am betreffenden Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein. Ist dies der Fall, müssen Sie begründen, warum die Nutzung für Sie nicht möglich ist.
Zudem muss genügend Platz für die Einrichtung eines Behindertenparkplatzes vorhanden sein. Der Parkplatz darf weder den Verkehr behindern noch eine Gefahrenstelle darstellen.
So beantragen Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Sie zur Miete wohnen, führt Ihr erster Weg zu Ihrem Vermieter oder der Eigentümerschaft. Von dieser benötigen Sie eine Genehmigung, da sie die Entscheidungsgewalt über das Grundstück haben. Dasselbe gilt, wenn der Parkplatz für Ihre Arbeitsstelle gedacht ist.
Erhalten Sie eine positive Rückmeldung, können Sie den Behindertenparkplatz beantragen. Meist müssen Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Abhängig vom Bundesland kann auch das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner sein.
Richten Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag an die entsprechende Stelle. In diesem sollten Sie erklären, warum Sie den personenbezogenen Behindertenparkplatz benötigen. Manche Städte stellen auf ihrer Homepage entsprechende Anträge zur Verfügung, die Sie nur noch ausfüllen müssen.
Informieren Sie sich vorab, welche weiteren Dokumente die zuständige Stelle benötigt. Meist sind das:
- eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises
- eine Kopie von Führerschein und Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
- ein Attest Ihres behandelnden Arztes mit der zumutbaren Wegstrecke und Benennung Ihrer Einschränkung
- Bescheinigung des Vermieters
- Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Möchten Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz beantragen, kommen in der Regel keine Kosten auf Sie zu. Die meisten Behörden erteilen die Parkberechtigung gebührenfrei. Da die Antragstellung kommunal geregelt ist, kann es jedoch nicht schaden, sich bei Ihrem zuständigen Amt nach den Gebühren zu erkundigen.
Weitere Hinweise
Wichtig ist, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf einen persönlichen Parkplatz (eigener Behindertenparkplatz) haben. Die Entscheidungsgewalt liegt bei den zuständigen Behörden.
Der beantragte Behindertenparkplatz ist nur so lange gültig wie Ihr Schwerbehindertenausweis – also bei den meisten maximal fünf Jahre. Danach müssen beide wieder neu beantragt werden.
Version in einfacher Sprache
>Eigener Behindertenparkplatz
Eigener Behindertenparkplatz
Es gibt viele Gebäude ohne Behindertenparkplätze.
Besonders problematisch ist das am Wohnort oder Arbeitsplatz.
Hier parken Sie oft und brauchen Platz für Hilfsmittel.
Deshalb gibt es spezielle Parkplätze für schwerbehinderte Menschen.
Leider gibt es diese noch nicht überall.
Ein eigener Behindertenparkplatz ist eine gute Lösung.
Beantragung eines eigenen Behindertenparkplatzes
Wenn es in Ihrer Umgebung keine Behindertenparkplätze gibt, können Sie einen beantragen.
Erfahren Sie hier, wann ein Antrag erfolgversprechend ist.
Lesen Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
Um einen Behindertenparkplatz zu beantragen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Die Beantragung erfolgt bei der Straßenverkehrsbehörde oder dem Ordnungsamt.
Es gibt die Möglichkeit, personenbezogene Parkplätze zu beantragen.
Auch hier gelten bestimmte Anforderungen.
Gut zu wissen
In diesem Artikel finden Sie Informationen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes.
Um den Parkplatz zu beantragen, wenden Sie sich bitte an die Straßenverkehrsbehörde Ihrer Gemeinde oder an das Ordnungsamt.
Was ist ein personenbezogener Behindertenparkplatz?
Ein personenbezogener Behindertenparkplatz wird in der Nähe Ihrer Wohnung oder Ihres Arbeitsplatzes eingerichtet.
Sie oder die fahrende Person dürfen diesen Parkplatz nutzen.
Der Parkplatz ist größer als normale Parkplätze.
Hilfsmittel können einfach ein- und ausgeladen werden.
Ein Schild kennzeichnet den Parkplatz.
Auf dem Schild steht das Kennzeichen Ihres Autos oder eine Nutzernummer.
Wenn jemand anderes auf Ihrem Parkplatz steht, dürfen Sie das Auto abschleppen lassen.
Die Person muss auch ein Bußgeld zahlen.
Wer kann einen Behindertenparkplatz beantragen?
Um einen Behindertenparkplatz zu beantragen, müssen Sie aus gesundheitlichen Gründen darauf angewiesen sein.
Dazu zählen:
– außergewöhnliche Gehbehinderung (Merkzeichen aG im Schwerbehindertenausweis)
– Blindheit (Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis)
– Fehlbildung der Gliedmaßen (Phokomelie)
– beidseitig fehlende Gliedmaßen (Amelie)
Ein entsprechender Vermerk im Schwerbehindertenausweis oder ein ärztliches Attest sind erforderlich.
Wenn Ihr Antrag genehmigt wird, dürfen Sie oder eine mit Ihnen zusammenlebende Person den Parkplatz nutzen.
Weitere Voraussetzungen zur Beantragung eines Behindertenparkplatzes
Damit ein Parkplatz in Wohn- oder Arbeitsnähe genehmigt wird, müssen auch äußere Faktoren berücksichtigt werden.
Zum Beispiel darf Ihnen am Gebäude keine Garage oder ein fester Stellplatz zugeordnet sein.
Ist dies der Fall, müssen Sie begründen, warum die Nutzung nicht möglich ist.
Es muss genügend Platz für den Behindertenparkplatz vorhanden sein.
Der Parkplatz darf den Verkehr nicht behindern und keine Gefahrenstelle darstellen.
So beantragen Sie einen personenbezogenen Behindertenparkplatz
Wenn Sie zur Miete wohnen, sprechen Sie zuerst mit Ihrem Vermieter.
Von diesem benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn der Parkplatz für Ihre Arbeitsstelle gedacht ist, gilt das Gleiche.
Erhalten Sie eine positive Rückmeldung, können Sie den Behindertenparkplatz beantragen.
Wenden Sie sich an die zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Abhängig vom Bundesland kann auch das Ordnungsamt zuständig sein.
Richten Sie einen formlosen und unterschriebenen Antrag an die entsprechende Stelle.
Erklären Sie darin, warum Sie den Parkplatz benötigen.
Manche Städte bieten auf ihrer Homepage entsprechende Anträge an.
Informieren Sie sich vorab, welche weiteren Dokumente benötigt werden.
Meist sind das:
– eine beglaubigte Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises
– eine Kopie von Führerschein und Zulassungsbescheinigung der fahrenden Person
– ein Attest Ihres Arztes. Da muss drinstehen, wie weit Sie laufen können und welche Behinderung Sie haben.
– Bescheinigung des Vermieters
– Miet- oder Arbeits-/Ausbildungsvertrag
Gut zu wissen
Für den Antrag eines personenbezogenen Behindertenparkplatzes fallen in der Regel keine Kosten an. Der Begriff personenbezogener Parkplatz bedeutet eigener Behindertenparkplatz.
Bei den meisten Behörden kostet die Parkberechtigung nichts.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Amt nach den Gebühren.
Eigenen Behindertenparkplatz beantragen: Weitere Hinweise
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf einen eigenen Behindertenparkplatz.
Die Entscheidung liegt bei der Behörde.
Der Behindertenparkplatz ist so lange gültig wie Ihr Schwerbehindertenausweis.
Das bedeutet für die meisten: maximal fünf Jahre.
Danach müssen beide neu beantragt werden.
Fazit – Eigener Behindertenparkplatz
Ein eigener Behindertenparkplatz für Schwerbehinderte ist von unschätzbarem Wert und keineswegs ein Luxus, sondern eine unabdingbare Notwendigkeit. Diese speziell reservierten Parkplätze ermöglichen Menschen mit schweren Behinderungen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Sie sind oft auf Hilfsmittel wie Rollstühle oder Gehhilfen angewiesen, die zusätzlichen Platz zum Ein- und Aussteigen erfordern. Ein Behindertenparkplatz gewährleistet diesen Raum und trägt somit entscheidend zur Mobilität und Selbstständigkeit der Betroffenen bei. Deshalb sollten Sie einen eigenen Behindertenparkplatz beantragen, wenn Sie dazu berechtigt sind.
Darüber hinaus befinden sich Behindertenparkplätze in der Regel in unmittelbarer Nähe zu den Eingängen von öffentlichen Gebäuden, Geschäften und anderen wichtigen Einrichtungen. Dies reduziert die zurückzulegende Strecke erheblich und mindert die körperliche Belastung. Für viele Schwerbehinderte ist jede unnötige körperliche Anstrengung eine enorme Hürde, die ihre Teilnahme am täglichen Leben einschränken kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sicherheit. Schwerbehinderte Menschen, die auf weit entfernte Parkplätze ausweichen müssen, sind einem höheren Risiko ausgesetzt, da sie möglicherweise längere Strecken auf unebenen oder schlecht beleuchteten Wegen zurücklegen müssen. Behindertenparkplätze bieten daher nicht nur Komfort, sondern auch ein höheres Maß an Sicherheit.
Es ist leicht einzusehen, dass Behindertenparkplätze für Schwerbehinderte keine Frage des Luxus sind, sondern eine essentielle Voraussetzung für ihre Mobilität, Sicherheit und Integration in die Gesellschaft. Diese Parkplätze sind ein Ausdruck von Rücksichtnahme und Respekt gegenüber den besonderen Bedürfnissen einer bedeutenden Bevölkerungsgruppe und tragen dazu bei, Barrieren abzubauen und Chancengleichheit zu fördern.
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Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
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