Fragen an die Redaktion

Darf ich privat Hörgeräte verkaufen?

Eine Straße mit Verkaufsständen. Menschen die dort vorbeigehen und einkaufen.

Frage: Darf ich privat Hörgeräte verkaufen?

Antwort: Ja, wenn die Geräte Ihr Eigentum sind, dürfen Sie sie privat verkaufen.

Eine Leserin schreibt:

Ich habe hier zwei wunderbare, erst ein Jahr alte Hörgeräte der Marke XYZ. Mittlerweile ist mein Mann, der sie verschrieben bekommen hat, mit einer Alzheimer-Erkrankung im Pflegeheim und weigert sich, die Hörgeräte zu tragen. Ich habe eine Vollmacht.
Wir haben damals 3.200 Euro beim Hörakustiker als Eigenanteil zubezahlt. Das war viel Geld für uns. Das könnte ich jetzt gut gebrauchen, die Heimunterbringung ist teuer.
Nun habe ich die Hörgeräte in einer Facebook-Gruppe für Hörgeschädigte angeboten und wurde dort ziemlich forsch abgebürstet.

Man behauptet dort, dass der Verkauf von Hörgeräten verboten sei und nur Hörakustiker damit handeln dürfen. Als Begründung wird u.a. auch angeführt, dass die Geräte ja gar nicht vollständig mir gehören würden, sondern in der Höhe des Kassenanteils sozusagen Eigentum der Krankenkasse wären.
Auch wird mir als Beweis für diese Theorie bei Facebook geschrieben, dass auch bei Ebay der Verkauf von Hörgeräten verboten ist.

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Was ist denn da nun richtig?

Es ist korrekt, dass hier in Deutschland medizinische Hilfsmittel, wie insbesondere Hörgeräte, nur von Hörakustikern (und im Rahmen bestimmter Programme auch von HNO-Ärzten) verkauft werden dürfen.
Der HNO-Arzt stellt die medizinische Notwendigkeit fest, der Hörakustiker nimmt die entsprechenden Anpassungen an den neuen Geräten vor und die Krankenkasse trägt die Kosten für Basisgeräte.
Möchte der Kunde Hörgeräte mit mehr Leistung und/oder Komfort, muss er die Mehrkosten in aller Regel selbst tragen.

Soweit die Vorgehensweise beim Erwerb neuer Hörgeräte durch einen krankenversicherten Schwerhörigen.

Die Hörgeräte werden dem Patienten/Kunden von der Krankenkasse überlassen. Sie gehen in sein Eigentum über. Hörgeräte werden nicht leihweise überlassen. Sie sind nicht, auch nicht teilweise, Eigentum der Krankenkasse.

Somit kann der Besitzer der Hörgeräte im Grunde genommen mit seinen Hörgeräten machen, was er will. (Bei entsprechendem Missbrauch haben die Krankenkassen aber logischerweise das Recht und die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Das ist etwa dann der Fall, wenn ein Versicherter sich Lieferungen erschleicht, mit dem Zweck, sie dann zur Bereicherung zu veräußern.)

Als Eigentümer der Hörgeräte dürfen Sie diese selbstverständlich auch zum Verkauf anbieten. Sie sind nicht gewerblich tätig und nicht Teil der oben beschriebenen „Lieferkette“.
Ein Käufer darf die Hörgeräte auch problemlos erwerben. Bei dem Käufer mag es sich um einen Sammler, einen Elektronikbastler oder eine technisch interessierte Person handeln. Selbst wenn der Käufer die Absicht hat, die Hörgeräte als medizinisches Hilfsmittel zu nutzen, ist das seine Angelegenheit.

Es ist aber grundsätzlich zunächst einmal davon abzuraten, medizinische Hilfsmittel, die für eine andere Person gedacht waren, ohne ärztlichen oder fachlichen Rat einfach anzuwenden. Das könnte auch irreparable Schäden nach sich ziehen.

Nach einer auf den neuen Anwender individuell abgestimmten Neueinstellung von Hörgeräten durch einen Hörakustiker ist einem erneuten Gebrauch der Hörgeräte aber prinzipiell, bei entsprechender Eignung der Geräte, nichts entgegenzuhalten.

Dass diverse Internetplattformen den Handel mit gebrauchten medizinischen Geräten nicht zulassen, hat unterschiedliche Gründe. Bei Ebay liegt es m.W. daran, dass Medizingeräte, wie beispielsweise Herz-Lungen-Maschinen eine bestimmte hygienische Zertifizierung haben müssen, um gehandelt werden zu können. Da diese meist nicht vorliegt, hat Ebay alle medizinischen Geräte/Hilfsmittel von seinen Plattformen verbannt.

Facebook ist eine interessante Plattform, um mit anderen Personen in einen Austausch zu treten. Soziale Medien sind aber der denkbar ungünstigste Ort, um sich Fachinformationen zu verschaffen. Halbwissen und Dummheit führen schon im realen Austausch zu vielen Irrmeinungen. In sozialen Medien scheinen sich meiner persönlichen Meinung nach gerade die Halbwissenden und Uninformierten bei der Meinungsabgabe nach vorne zu drängen.

Hinweis:

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Dieser Text dient journalistischer Information und gibt nur persönliche Meinung und Erfahrungen wieder. Vor Entscheidungen in Rechts-, Steuer- und Medizinfragen bitte immer eine Fachperson fragen. Fragen Sie immer einen Arzt, Apotheker, Anwalt oder Steuerberater. Das ist günstiger als Sie denken. Verlassen Sie sich nie auf Wissen, das Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!

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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. November 2022 | Revision: 21. April 2024

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