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Beteiligung der Krankenkasse oder Nulltarif-Hörgerät – TKK?

Leser Frieder H. aus Bremen hat eine Frage zur Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten für Hörgeräte.

Ich bin mir sehr unsicher. Seit langem bin ich bei der TKK krankenversichert. Nun brauche ich Hörgeräte. Der Verkäufer bei K*** sagt mir, ich hätte nur die Wahl zwischen Nulltarifhörgeräten oder welchen, die knapp 3.000 Euro pro Stück kosten. Nur bei den teuren würde sich die TKK mit einer Beteiligung der Krankenkassen an den Kosten beteiligen. Würde es nicht der TKK viel Geld sparen, wenn die sich auch an günstigen Hörgeräten beteiligen würden?
Bitte helfen Sie mir, ich habe den Durchblick verloren.

Die Techniker-Krankenkasse (TKK) übernimmt, wie alle gesetzlichen Krankenkassen, die Kosten für Hörgeräte. Als gesetzlich Versicherter erhalten Sie kostenlose Hörgeräte und müssen lediglich einen kleinen gesetzlichen Anteil von 10 Euro pro Ohr/Hörgerät selbst tragen.

Beteiligung der Krankenkasse: Volle Kostenübernahme

Diese Hörgeräte sind nicht kostenlos. Sie werden zwar als Nulltarif-Hörgeräte bezeichnet, aber tatsächlich bezahlt die TKK (wie auch die anderen gesetzl. Krankenkassen) die kompletten Kosten in Höhe von 1.534,- Euro für zwei Hörsysteme. Wenn Ihnen Ihr Hörakustiker also Gratis-Hörgeräte anbietet, bekommen Sie diese nicht vom Hörakustiker geschenkt. Sondern es handelt sich um durchaus wertvolle und sehr leistungsfähige Hörgeräte im Wert von zusammen gut 1.500 Euro.

Die Hörakustiker sind verpflichtet, leistungsfähige Hörgeräte, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, als sogenannte Kassenhörgeräte anzubieten. Für diese müssen Sie nichts dazu bezahlen. Wie gesagt, diese Hörsysteme sind leistungsfähig und für jeden normal Schwerhörigen ausreichend.

Es gibt aber kleinere, manchmal schönere und natürlich auch komfortablere Hörgeräte, die beispielsweise drahtlose Telefonie und das Musikstreaming etc. ermöglichen. Diese sind teurer. Auch können diese Hörgeräte mehr Hörprogramme und Kanäle haben, die in besonderen Hörsituationen einige Vorteile bringen. Hier gibt es eine Beteiligung der Krankenkasse an den Kosten.

Beteiligung der Krankenkasse bei teureren Hörgeräten

Wenn Sie solche Hörgeräte möchten, dann müssen Sie den Preis, der über die genannten 1.534,- Euro hinausgeht, selbst übernehmen. Die Beteiligung der Krankenkasse endet also bei diesen 1.534,- €. Zwischen Nulltarif und 6.000 Euro für 2 Hörsysteme liegen aber noch etliche Stufen. Es gibt zuzahlungspflichtige Hörgeräte, die nur 100 Euro Zuzahlung kosten und solche, die 300 oder 500 Euro zusätzlich kosten. Es müssen nicht Geräte für 6.000 Euro sein, wenn Sie mit den Nulltarifgeräten nicht zurecht kommen.

Bild:

https://pixabay.com

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | DocRiemenschnayder 20. November 2019

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