Neue Hörgeräte nach sechs Jahren – wann zahlt die Krankenkasse? – Alles Wissenswerte vom Experten: Viele Hörgeräteträger kennen den Satz: „Nach sechs Jahren zahlt die Krankenkasse neue Hörgeräte.“ Das klingt einfach und eindeutig. Tatsächlich ist die Realität jedoch etwas komplexer. Zwar gilt bei vielen gesetzlichen Krankenkassen ein Versorgungszeitraum von etwa sechs Jahren als Orientierung für eine Folgeversorgung, doch einen automatischen Anspruch auf neue Hörgeräte gibt es nicht.
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- Was bedeutet eine Folgeversorgung?
- Warum gilt gerade ein Zeitraum von sechs Jahren?
- Gilt die Sechs-Jahres-Regel bei allen gesetzlichen Krankenkassen?
- Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
- Welche technischen Fortschritte gibt es nach sechs Jahren?
- Marketing ist nicht gleich Innovation
- Fortschritt geht nach unten
- Braucht man nach sechs Jahren ein neues Rezept vom HNO-Arzt?
- Kann man schon vor Ablauf von sechs Jahren neue Hörgeräte bekommen?
- Was passiert, wenn Hörgeräte verloren gehen?
- Was geschieht mit den alten Hörgeräten?
- Warum lohnt sich ein neuer Hörtest auch ohne Beschwerden?
- Wie lange dauert eine Folgeversorgung?
- Was gilt für privat Krankenversicherte?
- Wann sind neue Hörgeräte wirklich sinnvoll?
- Fazit
- Häufig gestellte Fragen
- Hinweis:
In Internetforen lese ich es jeden Tag: Die selbsternannten Internetexperten behaupten, jeder habe einen festen, gesetzlichen Anspruch darauf, alle sechs Jahre neue Hörgeräte zu bekommen. Doch leider sieht die Praxis in der Wirklichkeit, abseits der Fehlinformationen der sozialen Medien, ganz anders aus. Manche Krankenkassen kennen die vermeintliche 6-Jahres-Regel gar nicht. Andere gehen von Lebenszeiten bei Hörgeräten von mindestens 9 Jahren aus. Und überhaupt stellt sich angesichts der hohen Kosten im Gesundheitswesen die berechtigte Frage: Weshalb sollte jemand neue Hörgeräte bekommen, obwohl die vorhandenen noch völlig intakt sind und absolut ausreichen?
Ob eine Neuversorgung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Entscheidend sind unter anderem der Zustand der bisherigen Hörgeräte, das aktuelle Hörvermögen, die medizinische Notwendigkeit sowie die Regelungen der jeweiligen Krankenkasse und ihrer Versorgungsverträge. Auch privat Krankenversicherte können nicht von einer festen Sechs-Jahres-Regel ausgehen. Dort richtet sich die Kostenübernahme nach dem individuellen Versicherungsvertrag.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wann eine neue Hörgeräteversorgung sinnvoll ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf Sie bei der Kostenübernahme achten sollten.
Was bedeutet eine Folgeversorgung?
Von einer Folgeversorgung spricht man, wenn bereits Hörgeräte vorhanden sind und nach einer längeren Nutzungsdauer neue Hörsysteme angepasst werden sollen. Meist geschieht dies nach etwa sechs Jahren. Dabei handelt es sich keineswegs nur um einen einfachen Austausch alter gegen neue Geräte.
Eine Folgeversorgung beginnt praktisch von vorn. Zunächst wird überprüft, wie sich das Hörvermögen seit der letzten Anpassung verändert hat. Anschließend wird gemeinsam betrachtet, welche Anforderungen heute an die Hörgeräte gestellt werden. Das Leben verändert sich schließlich ebenfalls. Vielleicht telefonieren Sie heute häufiger mit dem Smartphone, nehmen regelmäßig an Videokonferenzen teil oder verbringen mehr Zeit in Restaurants und größeren Gesprächsrunden. Solche Veränderungen spielen bei der Auswahl moderner Hörgeräte eine wichtige Rolle.
Nach dem Hörtest folgt die Auswahl geeigneter Hörsysteme. Diese werden individuell angepasst und anschließend über mehrere Tage oder Wochen im Alltag getestet. Erst danach erfolgt die Feinanpassung, bis Sprache, Musik und Umgebungsgeräusche möglichst natürlich wahrgenommen werden.
Warum gilt gerade ein Zeitraum von sechs Jahren?
Die Sechs-Jahres-Frist hat sich in der gesetzlichen Krankenversicherung als üblicher Orientierungswert etabliert. Nach dieser Nutzungsdauer haben Hörgeräte meist viele tausend Betriebsstunden hinter sich.1
Verschleißerscheinungen nehmen zu, Ersatzteile sind schlechter verfügbar und die technische Entwicklung ist deutlich weiter fortgeschritten.
Hinzu kommt, dass sich auch das Hörvermögen vieler Menschen innerhalb von sechs Jahren verändert. Oft nimmt nicht nur die Lautstärke des Hörens ab, sondern vor allem das Sprachverstehen verschlechtert sich. Gespräche in geräuschvoller Umgebung werden anstrengender und Missverständnisse häufen sich.
Deshalb ist nach mehreren Jahren häufig eine komplette Neuversorgung sinnvoller als eine weitere Reparatur oder Nachjustierung der vorhandenen Hörgeräte.
Wichtig ist aber: Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Folgeversorgung nach 6 Jahren nicht. Das hat sich bei vielen Kassen und Hörakustikern so etabliert, daraus lässt sich aber kein Anspruch ableiten.
Gilt die Sechs-Jahres-Regel bei allen gesetzlichen Krankenkassen?
Nicht in gleicher Weise.
Viele gesetzliche Krankenkassen orientieren sich an einem Versorgungszeitraum von rund sechs Jahren. Die konkreten Abläufe unterscheiden sich jedoch. Je nach Krankenkasse und geltendem Versorgungsvertrag kann eine Folgeversorgung unterschiedlich organisiert sein.
Bei einigen Krankenkassen kann eine reguläre Folgeversorgung nach Ablauf des Versorgungszeitraums unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eine neue HNO-Verordnung erfolgen. In anderen Fällen kann weiterhin ein ärztliches Rezept erforderlich sein oder die Krankenkasse verlangt zusätzliche Unterlagen.
Deshalb sollte man sich niemals ausschließlich auf allgemeine Aussagen verlassen, sondern den konkreten Ablauf vor Beginn einer neuen Versorgung klären.
Was übernimmt die gesetzliche Krankenkasse?
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen bei medizinischer Notwendigkeit die Kosten für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Hörgeräteversorgung.
Grundlage hierfür sind Festbeträge und Versorgungsverträge mit Hörakustikern. Innerhalb dieses Rahmens muss grundsätzlich eine Hörgeräteversorgung ohne private Mehrkosten möglich sein. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung von derzeit zehn Euro pro Hörgerät fällt an, sofern keine Zuzahlungsbefreiung besteht.
Entscheidet sich ein Versicherter dagegen bewusst für ein Hörgerät mit zusätzlichen Komfortfunktionen, entstehen häufig private Mehrkosten. Dabei handelt es sich nicht um die gesetzliche Zuzahlung, sondern um eine freiwillige Eigenbeteiligung.
Welche technischen Fortschritte gibt es nach sechs Jahren?
Sechs Jahre sind in der Hörgerätetechnik eine lange Zeit.
Während ältere Geräte häufig lediglich Sprache verstärken, arbeiten moderne Hörsysteme wesentlich intelligenter. Sie erkennen automatisch unterschiedliche Hörsituationen und passen ihre Einstellungen in Sekundenbruchteilen an. Sprache wird gezielt hervorgehoben, während störende Hintergrundgeräusche besser reduziert werden.
Auch das Zusammenspiel beider Hörgeräte wurde erheblich verbessert. Moderne Systeme tauschen permanent Informationen zwischen linkem und rechtem Ohr aus und erzeugen dadurch ein natürlicheres räumliches Hören.
Weitere Fortschritte betreffen die Bluetooth-Technik, die Akku-Technologie sowie künstliche Intelligenz, die immer stärker in moderne Hörgeräte integriert wird. Viele Geräte lassen sich heute komfortabel per Smartphone steuern oder direkt mit Telefon, Fernseher oder Computer verbinden.
Wer sechs Jahre alte Hörgeräte mit aktuellen Modellen vergleicht, erlebt deshalb häufig einen deutlich entspannteren Höreindruck und ein besseres Sprachverstehen.
Marketing ist nicht gleich Innovation
Auf der anderen Seite sind die Innovationssprünge, die manche Nutzer von sozialen Medien behaupten, meist nicht so groß, wie der Laie glaubt. Natürlich bringen die großen Hersteller jedes Jahr bahnbrechende Neuerungen mit großem Tamtam und lautem Trara. Schaut man aber als Hörexperte näher hin, so hat sich gegenüber der Vorgängerversion meist gar nicht so viel geändert.
Glaubt man den Marketingübertreibungen, kann man schnell in den Irrglauben verfallen, man habe kurz nach dem Kauf seiner Hörgeräte schon den letzten, veralteten „Schrott“ im Ohr.
Ja, manchmal gibt es diese eine, wirklich sinnvolle Neuerung, und man ärgert sich, dass man selbst die noch nicht in den Hörgeräten hat. Das kann vorkommen. Aber in den allermeisten Fällen sind die angeblich so überragenden Neuerungen bloß Marketing, und die neu auf den Markt gekommenen Geräte können überhaupt nichts an der eigenen Hörsituation ändern.
So alle 5 bis 6 Jahre allerdings lohnt es sich schon, sich beim Hörakustiker darüber zu informieren, was es jetzt an neuen technischen Möglichkeiten gibt.
Aber:
Fortschritt geht nach unten
Wer sich, wie ich, seit Jahrzehnten mit der Hörgerätebranche befasst, der weiß, dass fast alles, was heute den neuesten Premiumgeräten vorbehalten ist, morgen schon in der Mittelklasse der Hörgeräte Einzug hält. Und übermorgen ist das Allerneueste und Allerbeste von heute schon Standard, selbst in den Basishörgeräten.
Es lohnt sich also, eine Liste mit Features zu erstellen, die man unbedingt haben möchte, und die gemeinsam mit dem Hörakustiker abzuarbeiten. Gehen Sie nicht hin und fragen im Internet irgendwelche Laien nach allen möglichen Features. Kaufen Sie nur das, was Sie auch wirklich für Ihren Hörverlust zum Ausgleich benötigen.
Braucht man nach sechs Jahren ein neues Rezept vom HNO-Arzt?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen ist im Rahmen einer regulären Folgeversorgung unter bestimmten Voraussetzungen keine neue HNO-Verordnung erforderlich. Andere Krankenkassen verlangen weiterhin eine ärztliche Verordnung oder zusätzliche Nachweise.
Ein Rezept wird insbesondere dann benötigt oder empfohlen, wenn
- erstmals Hörgeräte angepasst werden,
- eine vorzeitige Neuversorgung beantragt wird,
- sich das Hörvermögen deutlich verändert hat,
- medizinische Besonderheiten vorliegen oder
- Hörgeräte verloren gegangen sind.
Im Zweifel sollte zunächst beim Hörakustiker oder direkt bei der Krankenkasse nachgefragt werden.
Kann man schon vor Ablauf von sechs Jahren neue Hörgeräte bekommen?
Ja.
Die Sechs-Jahres-Frist ist kein starres Gesetz. Es gibt durchaus Situationen, in denen eine frühere Neuversorgung medizinisch notwendig sein kann.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn die vorhandenen Hörgeräte nicht mehr repariert werden können, der Hörverlust deutlich zugenommen hat oder die vorhandene Technik den aktuellen Hörbedarf nicht mehr ausreichend abdeckt.
In solchen Fällen wird die Krankenkasse allerdings meist genauer prüfen, ob tatsächlich eine medizinische Notwendigkeit besteht. Häufig werden ein aktueller Hörtest, eine fachliche Begründung und gegebenenfalls eine HNO-Verordnung verlangt.
Der Wunsch nach modernerer Technik allein reicht für eine vorzeitige Kostenübernahme normalerweise nicht aus.
Was passiert, wenn Hörgeräte verloren gehen?
Der Verlust eines Hörgerätes ist ärgerlich und sollte möglichst sofort gemeldet werden.
Je nach Krankenkasse sind eine schriftliche Verlustmeldung und weitere Unterlagen erforderlich. Gerade wenn der Verlust innerhalb des üblichen Versorgungszeitraums eintritt, prüfen Krankenkassen den Sachverhalt häufig besonders sorgfältig.
Außerdem sollte geprüft werden, ob eine private Hörgeräteversicherung oder die Hausratversicherung den Schaden übernimmt. Das hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den Umständen des Verlustes ab.
Was geschieht mit den alten Hörgeräten?
Viele Menschen fragen sich, ob sie ihre bisherigen Hörgeräte behalten dürfen.
In der Regel verbleiben die alten Geräte beim Versicherten. Häufig dienen sie noch als Reserve, falls während einer Reparatur kurzfristig Ersatz benötigt wird. Welche Regelungen im Einzelfall gelten, richtet sich jedoch nach den jeweiligen Verträgen und den Umständen der Versorgung.
Defekte oder nicht mehr benötigte Hörgeräte sollten keinesfalls im Hausmüll entsorgt werden. Hörgeräte enthalten elektronische Bauteile und Akkus beziehungsweise Batterien und gehören in eine fachgerechte Entsorgung.
Wir von HÖRGERÄTE-INFO.NET sammeln seit vielen Jahren nicht mehr benötigte Hörgeräte für arme Menschen in Krisengebieten. Hier erfahren Sie, wie auch Sie mit einer Hörgerätespende helfen können.
Warum lohnt sich ein neuer Hörtest auch ohne Beschwerden?
Viele Hörgeräteträger bemerken selbst gar nicht, wie sehr sich ihr Hörvermögen verändert hat.
Unser Gehirn passt sich schleichend an einen langsam fortschreitenden Hörverlust an. Deshalb fällt die Verschlechterung häufig Angehörigen früher auf als den Betroffenen selbst. Typische Hinweise sind ein immer lauter eingestellter Fernseher, häufiges Nachfragen oder Schwierigkeiten bei Gesprächen in Gesellschaft.
Ein regelmäßiger Hörtest liefert objektive Ergebnisse und zeigt frühzeitig, ob die vorhandenen Hörgeräte noch optimal eingestellt sind oder ob eine neue Versorgung sinnvoll sein könnte.
Wie lange dauert eine Folgeversorgung?
Viele Menschen erwarten, dass neue Hörgeräte innerhalb weniger Tage verfügbar sind.
Tatsächlich nimmt eine gute Hörgeräteversorgung deutlich mehr Zeit in Anspruch. Nach dem Hörtest werden zunächst geeignete Hörsysteme ausgewählt. Anschließend beginnt eine mehrwöchige Erprobungsphase im Alltag. Erst wenn Sprache, Tragekomfort und Bedienung überzeugen, erfolgt die endgültige Feinanpassung.
Je nach persönlicher Situation kann der gesamte Prozess mehrere Wochen dauern. Diese Zeit ist jedoch gut investiert, denn nur sorgfältig angepasste Hörgeräte entfalten ihr volles Potenzial.
Was gilt für privat Krankenversicherte?
Für privat Versicherte gelten andere Regeln als in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Eine allgemeine Sechs-Jahres-Regel existiert dort nicht. Maßgeblich ist ausschließlich der individuelle Versicherungsvertrag.
Je nach Tarif können Hörgeräte vollständig, teilweise oder nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag erstattet werden. Manche Versicherungen sehen außerdem Mindestabstände zwischen zwei Versorgungen oder besondere Anforderungen an Kostenvoranschläge vor.
Deshalb empfiehlt es sich, vor der endgültigen Bestellung eine schriftliche Leistungszusage einzuholen. So lassen sich spätere Missverständnisse über Erstattungsgrenzen oder tarifliche Besonderheiten vermeiden.
Wann sind neue Hörgeräte wirklich sinnvoll?
Neue Hörgeräte sind nicht deshalb sinnvoll, weil sie moderner aussehen oder zusätzliche Funktionen besitzen.
Entscheidend ist vielmehr, ob die bisherigen Geräte den aktuellen Hörbedarf noch zuverlässig erfüllen. Wenn Sprache trotz optimaler Einstellung immer schlechter verstanden wird, häufige Reparaturen notwendig werden oder die Technik den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird, kann eine Neuversorgung erhebliche Vorteile bringen.
Ebenso können veränderte Lebensumstände eine Rolle spielen. Wer heute beruflich häufiger telefoniert, regelmäßig an Besprechungen teilnimmt oder sich oft in geräuschvoller Umgebung aufhält, stellt andere Anforderungen an seine Hörgeräte als noch vor einigen Jahren.
Fazit
Die oft genannte Sechs-Jahres-Regel ist eine hilfreiche Orientierung, ersetzt aber keine individuelle Prüfung.
Ob eine Krankenkasse neue Hörgeräte übernimmt, hängt von mehreren Faktoren ab. Neben dem Alter der bisherigen Hörgeräte spielen das aktuelle Hörvermögen, die medizinische Notwendigkeit und die Regelungen der jeweiligen Krankenversicherung eine wichtige Rolle.
Wer seine Hörgeräte bereits seit mehreren Jahren trägt, sollte die eigene Hörsituation regelmäßig überprüfen lassen. Ein aktueller Hörtest zeigt, ob die vorhandenen Geräte noch optimal versorgen oder ob eine moderne Folgeversorgung sinnvoll ist. Gute Hörgeräte entstehen nicht allein durch neue Technik, sondern vor allem durch eine sorgfältige Anpassung und eine fachkundige Begleitung über viele Jahre.
Häufig gestellte Fragen
Zahlt die Krankenkasse nach sechs Jahren automatisch neue Hörgeräte?
Nein. Die sechs Jahre sind bei vielen gesetzlichen Krankenkassen ein Orientierungswert. Ob tatsächlich eine Folgeversorgung erfolgt, hängt von den Regelungen der Krankenkasse und der individuellen Hörsituation ab.
Brauche ich nach sechs Jahren immer ein Rezept vom HNO-Arzt?
Nicht unbedingt. Bei einigen Krankenkassen kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Folgeversorgung auch ohne neue HNO-Verordnung möglich sein. In anderen Fällen bleibt ein Rezept erforderlich.
Kann ich auch früher neue Hörgeräte erhalten?
Ja. Wenn sich das Hörvermögen deutlich verschlechtert hat oder die vorhandenen Hörgeräte nicht mehr ausreichend funktionieren beziehungsweise nicht mehr wirtschaftlich repariert werden können, ist eine vorzeitige Neuversorgung möglich.
Muss ich für moderne Komfortfunktionen selbst bezahlen?
Das kann der Fall sein. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die medizinisch notwendige Versorgung. Zusätzliche Komfortmerkmale wie bestimmte Bluetooth-Funktionen oder besonders hochwertige Technik können private Mehrkosten verursachen.
Gibt es auch gute Hörgeräte ohne private Aufzahlung?
Ja. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine mehrkostenfreie Versorgung im Rahmen der geltenden Festbeträge. Lediglich die gesetzliche Zuzahlung fällt an, sofern keine Befreiung besteht.
Was gilt für Privatversicherte?
Hier entscheidet ausschließlich der jeweilige Versicherungsvertrag. Erstattungsumfang, Höchstbeträge und Fristen können sich erheblich unterscheiden.
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Stand: Juli 2026. Krankenkassenverträge, Festbeträge und Versicherungsbedingungen können sich ändern. Dieser Artikel bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine verbindliche Auskunft Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung.
Hinweis:
Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger, als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!
Fußnoten:
- Bei 16 Stunden täglichen Tragens sind das über 35.000 Betriebsstunden (zurück)














