Fragen an die Redaktion

Warum gibt es heute Bluetooth-Hörgeräte als Nulltarifmodelle?

Ein älterer Herr reinigt sein Hörgerät

Was heute noch ein zuzahlungspflichtiges Mittelklasse-Hörgerät ist, kann morgen schon das zuzahlungsfreie „Kassenhörgerät“ sein. Weshalb das so ist, erklären wir in diesem lesenswerten Beitrag.

Hallo Herr Wilhelm, ich möchte Sie als Hörgeräte-Experten befragen, warum ich vor drei Jahren nur Hörgeräte ohne Bluetooth als Kassengerät kostenlos bekommen konnte. Damals waren die mit Bluetooth nur gegen Zuzahlung zu bekommen. Jetzt sehe ich aber, dass genau diese Hörgerätegeneration inzwischen mit Bluetooth als kostenlose Nulltarifgeräte angeboten wird. Wie kann das sein?

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Eine sehr gute und berechtigte Frage! Die Preisgestaltung bei Hörgeräten sorgt immer wieder für Verwirrung, denn sie hängt von mehreren Faktoren ab: dem technischen Stand der Geräte, der Erstattung durch die Krankenkassen, den Einkaufspreisen der Akustiker und nicht zuletzt vom zeitlichen Fortschritt der Hörgerätetechnologie.

1. Der technische Fortschritt

Hörgeräte entwickeln sich rasend schnell. Vor drei Jahren war Bluetooth in Hörgeräten noch eine Technik, die man fast ausschließlich in den teureren Mittel- und Oberklasse-Modellen fand. Diese Geräte konnten sich per Funk mit dem Smartphone, dem Fernseher oder Zubehör verbinden – eine Funktion, die damals noch deutlich höhere Produktionskosten und Lizenzgebühren verursachte.

Heute sieht das anders aus: Bluetooth ist zum Standard geworden, vergleichbar mit der Entwicklung bei Autos, die irgendwann serienmäßig eine Klimaanlage oder Freisprechanlage bekamen. Viele Hersteller haben ihre Plattformen vereinheitlicht, sodass selbst die sogenannten „Basismodelle“ jetzt über eine drahtlose Verbindung verfügen. Das heißt: Was vor drei Jahren noch Hightech war, ist heute gängige Grundausstattung.

2. Die Preisentwicklung im Markt

Hörgeräteakustiker kaufen ihre Geräte von Herstellern ein. Diese senken die Preise für ältere Generationen, sobald neue Modelle erscheinen. Die Hörgeräte, die Sie damals nur mit Zuzahlung bekamen, sind heute technisch veraltet – aber immer noch sehr leistungsfähig. Deshalb können sie jetzt als „Nulltarifgeräte“ angeboten werden, also ohne private Aufzahlung, weil der Einkaufspreis gesunken ist und sie die Krankenkassenanforderungen weiterhin erfüllen.

3. Die Rolle der Krankenkassen

Krankenkassen zahlen ihren Vertragspartnern, also den Akustikern, eine feste Pauschale pro Hörgerät. Diese liegt derzeit bei rund 700 – 800 Euro pro Gerät (je nach Kasse und Vertrag). Innerhalb dieses Budgets kann der Akustiker jedes Hörgerät anbieten, das die Mindestanforderungen der Kassen erfüllt. Wenn Bluetooth-Modelle inzwischen so günstig geworden sind, dass sie in dieses Budget passen, werden sie automatisch zu Kassengeräten.

Früher lagen die Preise für Bluetooth-Geräte weit über der Pauschale – daher war eine private Zuzahlung nötig. Heute ist der technische Aufwand geringer, die Serienproduktion größer und der Wettbewerb stärker. Das alles sorgt dafür, dass Akustiker nun Bluetooth-fähige Modelle als Nulltarifgeräte anbieten können, ohne dass sie dabei draufzahlen.

4. Fazit

Kurz gesagt: Sie haben damals kein schlechtes Geschäft gemacht, sondern einfach zu einer Zeit ein Hörgerät bekommen, in der Bluetooth noch als Luxus galt. Die technische Entwicklung hat sich seither enorm beschleunigt, und das, was früher ein teures Extra war, gehört heute zur Grundausstattung.

Wenn Sie also jetzt ein neues Hörgerät benötigen, dürfen Sie sich freuen: Die Nulltarifmodelle bieten heute deutlich mehr Komfort, Konnektivität und Klangqualität als noch vor wenigen Jahren – ganz ohne Zuzahlung.

5. Tipp vom Experten

Lassen Sie sich dennoch immer ausführlich beraten. „Bluetooth“ ist nicht gleich „Bluetooth“ – es gibt unterschiedliche Übertragungsstandards, und nicht jedes Gerät funktioniert mit jedem Smartphone oder Fernseher gleich gut. Ein guter Akustiker erklärt Ihnen genau, welches Gerät zu Ihren Hörbedürfnissen und Ihren Alltagsgewohnheiten passt.

Und wenn Sie sich wundern, wie schnell sich die Technik weiterentwickelt: Das ist ganz normal in der Hörgerätewelt. Nach zwei bis drei Jahren gilt eine Modellreihe bereits als technisch überholt – aber gerade das ist der Vorteil für die Versicherten, denn es sorgt für immer bessere Kassengeräte zum Nulltarif.

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(©si)