Wartungskosten für das Hörgerät? Was, wenn man den Hörakustiker wechselt?
Kann mein neuer Hörakustiker die regelmäßigen Kontrollen, das Auswechseln von Schläuchen, d.h.übliche Pflege der
Hörgeräte mit der Krankenkasse abrechnen?
Die Pauschale für diese Aufgaben wurde ja an den vorherigen Verkäufer des Hörgerätes gezahlt. Durch den Wechsel des Hörakustikers hat er jedoch nichts davon.
Was ist jetzt erforderlich?
Hörgeräte sind in den letzten Jahren immer robuster und langlebiger geworden. Trotzdem müssen diese hochkompakten Geräte regelmäßig kontrolliert und gegebenenfalls gewartet werden. Hierfür zahlen die gesetzlichen Krankenkassen dem Hörakustiker, der die Versorgung vornimmt, eine Pauschale für die Wartungskosten. Damit sind Wartungen und Reparaturen bei nicht zuzahlungspflichtigen Hörgeräten abgedeckt. Je nach Krankenkasse beträgt diese im Schnitt ca. 160,- € für sechs Jahre.
Hat sich der Schwerhörige für teurere, zuzahlungspflichtige Hörgeräte entschieden, muss er bei Reparaturen den Teil der Kosten übernehmen, der über die Wartungskosten eines Kassenhörgeräts hinausgehen.
Der Zeitraum, für den die Krankenkassen diese Wartungskosten-, Reparatur- und Servicepauschale bezahlen, beträgt sechs Jahre.
Wechselt der Hörgeräteträger während eines laufenden Versorgungszeitraums (also während dieser sechs Jahre) den Hörakustiker, steht dem neuen Hörakustiker ein Anteil an dieser Versorgungspauschale zu. Der neue Hörakustiker sollte dem Vorgänger die Übernahme des Kunden melden und ihn um die Auszahlung der Restpauschale bitten.
In Anbetracht der durchaus geringen Höhe der Pauschale verzichten aber Hörakustiker oft auf diesen Ausgleich. Ihnen ist wichtiger, dass ein neuer Kunde zu ihnen gefunden hat. Sie leisten also ggfs. bei Kassenhörgeräten Wartungen und Reparaturen auf Kulanz.
Es ist sowieso so, dass die Wartungskostenpauschale für viele Hörakustiker nur eine eher symbolische Funktion hat. Jeder kann sich leicht selbst ausrechnen, dass sie bei einem angenommenen Stundenlohn von ca. 90 Euro für eine Meisterstunde sowieso nicht weit reicht.
Die Krankenkassen zahlen hier sozusagen das absolut Mindeste, das benötigt wird, um sechs Jahre über die Runden zu kommen.
In Ihrem Fall besteht also durchaus die Möglichkeit, einen geringen Anteil der Pauschale vom vorherigen Hörakustiker anzufordern. Der neue Hörakustiker muss sich aber bei der Übernahme einer laufenden Versorgung durchaus darüber bewußt sein, dass er für Wartung und Reparaturen selbst aus Kulanz aufkommen müsste.
Interessant wird es für ihn eher, wenn es sich um zuzahlungspflichtige Hörgeräte handelt, weil dann sowieso ein nicht unerheblicher Teil der Reparaturkosten vom Hörgerätebesitzer getragen werden müssen.
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Schlagwörter: Wartungskosten