Hörhilfen sind technische Hilfen, die angeborene oder erworbene Hörfunktionsminderungen, die einer kausalen Therapie nicht zugänglich sind, möglichst weitgehend ausgleichen. Zu den Voraussetzungen einer Versorgung mit Hörhilfen wird auf den Abschnitt
RichtlinieHilfsmittel-Richtlinie Stand: 19. Juli 2018des Gemeinsamen Bundesausschussesüber die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung(Hilfsmittel-Richtlinie/HilfsM-RL) C. Hörhilfen § 18 Apparative Hilfsmittel bei Funktionsstörungen des OhresHörhilfen im Sinne des Abschnitts C.
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