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Fragen an die Redaktion

Passwort im Hörgerät

den Hörakustiker wechseln - Mann springt von einem Stein zu einem anderen

Ich bin 68 Jahre alt, agile Rentnerin und habe Mitte 2019 Hörgeräte verordnet bekommen. Ich habe meine Hörgeräte bei einem Akustiker in X. gekauft.
Nachdem sich inzwischen mein Hörvermögen erheblich verschlechtert hat, bin ich mehrfach im Hörgerätegeschäft gewesen und habe um Nachjustierung gebeten. Das wurde zwar gemacht, allerdings nur sehr halbherzig. Ich kam mir vor, als würde ich den Akustiker stören und hatte den Eindruck, er sei mehr am Verkauf neuer Geräte interessiert.
Immer wieder schob er meine Schwierigkeiten auf angeblich abgeknickte Schläuche, für ich dann jedes Mal 10 € bezahlen musste.
Angeblich würde ich auch die Programme am Taster des Hörgeräts immer falsch einstellen. Also schwatzte er mir eine Fernbedienung für 119,-€ auf. Das brachte aber alles nichts, gar nichts, überhaupt nichts.
Weder Reinigen, noch Neujustieren, noch die Schläuche, noch die angeblich hilfreiche Fernbedienung nutzten irgendetwas.
Ich höre nach wie vor schlecht.

Daraufhin hatte ich die Nase voll und bin dann zu einem anderen Hörakustikgeschäft gegangen. Dort war man sehr freundlich und denen ware es egal, dass ich mein Hörgerät woanders gekauft hatte.
Doch anfangs konnten die Leute im neuen Geschäft mir nicht helfen, weil ein Passwortschutz auf den Hörgeräten das verhinderte. Aber die Geräte sind doch mein Eigentum und keine Leihgeräte! Doch der alte Akustiker gab das Passwort nicht heraus.

Damit verhinderte er, dass ich woanders hingehe und meine Geräte woanders besser einstellen lassen konnte.

Der neue Akustiker wußte sich aber zu helfen und hat eine Art Werksreset gemacht, alles gelöscht, neues Betriebssystem drauf und dann konnten die Hörgeräte endlich neu eingestellt werden.
Eine Stunde sorgfältige Anpassung und nach nun 2 Jahren kann ich endlich gut mit meinen Hörgeräten hören. Warum nicht gleich so?

Übrigens: Für die Bemühungen des neuen Hörakustikers musste ich NICHTS bezahlen.

Vielen Dank für diese interessante Zuschrift. Schwarze Schafe gibt es in jeder Branche. Der Passwortschutz ist für die Hörakustiker in erster Linie während der kostenlosen Ausleihe der Hörgeräte und der Einstellungsphase von Bedeutung. Man will verhindern, dass der Kunde die mühsam gefundenen Einstellungen woanders „verhunzen“ lässt.

Üblicherweise wird das Passwort mit der Bezahlung der Hörgeräte aufgehoben. Ab dann sind die Hörsysteme Eigentum des Kunden. Er kann dann damit machen, was er will. Selbstverständlich steht ihm frei, auch zu einem anderen Hörakustiker zu gehen.
Allerspätestens ist der Passwortschutz aber zu entfernen, wenn der Kunde dies verlangt.

Manche Hörakustiker lassen die Hörgeräte aber generell gesperrt, um zu verhindern, dass ihre Kunden den Akustiker wechseln. Das muss sich der Kunde aber nicht gefallen lassen.
Im Zweifelsfall kann man dann auch mal seinen Anwalt einschalten.
Eine Benachrichtigung der Krankenkasse und der Bundesinnung der Hörakustiker kann auch nicht schaden.

Wenn alle Stricke reißen, kann der neue Hörakustiker die Geräte auch zum Hersteller einsenden, der den Passwortschutz in den meisten Fällen wieder aufheben kann.

Gute Adressen für Schwerhörige
Adressen der Hörgeräte-Hersteller
Infos zur Sperre im Hörgerät

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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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