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Kann der Lärm von Hubschraubern eine Berufskrankheit auslösen?

Hubschrauber. Helikopter

Kann der Lärm von Hubschraubern eine Berufskrankheit auslösen? Das LSG Niedersachsen-Bremen meint ja, aber dafür brauche es eine hohe und ausreichend stetige Dauerbelastung.

Eine über Monate erfolgte Tätigkeit in der Bodenabfertigung (Groundhandling) von Hubschraubern reicht auch bei erhöhter Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines berufsbedingten Hörschadens aus.
So hat das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen entschieden (Urt. v. 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20).

Hubschrauberlärm über 14 Monate

Ein 54-jähriger Arbeitnehmer hatte für einen Zeitraum von 14 Monaten in Norddeutschland (Ostfriesland) für einen Helikopterdienst gearbeitet. Dort war er als Bodenabfertiger beschäftigt und somit einem gewissen Lärm ausgesetzt. In den ersten Monaten seiner Arbeit habe man ihm nur unzureichendem Gehörschutz zur Verfügung gestellt, gab der behandelnde HNO-Arzt an. Der Mann erlitt dann einen starken Tinnitus.

Ablehnung durch Berufsgenossenschaft

Aber die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Tinnitus als berufsbedingte Krankheit ab. Der Lärmpegel sei noch nicht stark genug gewesen. Somit seien die arbeitstechnischen und medizinischen Voraussetzungen für eine Anerkennung nicht gegeben. Dem hielt der Mann vor Gericht entgegen, er sei doch erheblichem Dauerlärm ausgesetzt gewesen und seine Hörbeschwerden seien ja erstmals bei seiner Tätigkeit für den Hubschrauberservice aufgetreten.

Das Urteil

Das LSG hatte mehrere Gutachten angefordert und auf deren Grundlage folgte es der Auffassung der Berufsgenossenschaft. Aufgrund der fachmedizinischen „Königsteiner Empfehlungen“ sei die Annahme einer Lärmschwerhörigkeit nur bei einer hohen und langen Dauerbelastung möglich. Es müssten über mehrere Jahre oder Jahrzehnte eine Belastung von über 85 db(A) bestehen. Diese Lautstärke wurde mit etwa 90 dB(A) am Arbeitsplatz des Mannes zwar tatsächlich erreicht. Allerdings habe die Belastung nur 14 Monate gedauert und der Mann habe in dieser Zeit einen Gehörschutz getragen, so das LSG, weshalb die Anerkennung als Berufskrankheit hier nicht zu erfolgen habe.

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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 21. April 2024 | Peter Wilhelm 21. April 2024

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