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Hörgeräte: Vorsicht beim sommerlichen Wasserspaß

Wasser

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Hörgeräte: Vorsicht beim sommerlichen Wasserspaß

Sommer, Hitze, Wasserspaß. Nichts ist erfrischender bei diesen Temperaturen als ein Sprung ins kühle Nass. Doch für Trägerinnen und Träger von Hörgeräten birgt der Spaß im Freibad oder Hallenbad oder gar im Meer ein großes Risiko. Darauf weist Hörexperte Peter Wilhelm in Heidelberg hin. Hörexperte Peter Wilhelm erläutert:

„Moderne Hörgeräte werden vielfach von Hörakustikern als wasserdicht angepriesen. Dabei wird der Eindruck erweckt, die Geräte könnten auch beim Schwimmen getragen werden. Doch das ist für die allermeisten Geräte der Tod. Zwar hat die neue Hörgerätegeneration die IP-Schutzklasse 68 und ist gegen kurzzeitiges Untertauchen prima geschützt. Das gilt aber nur für sauberes Leitungswasser und nicht für Salzwasser oder Chlorwasser.“

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Der Hörgeräte-Experte Peter Wilhelm erklärt, dass Hörgeräte mit der höchsten Schutzklasse IP 68 auch mal in die Badewanne fallen dürfen oder in einen Abfluss. Danach sind sie nach gründlichem Trocknen in aller Regel noch funktionstüchtig. In erster Linie soll die Wasserdichtigkeit der Hörgeräte aber gegen einen Regenschauer, versehentliches Eintauchen und vor allem gegen Schweiß schützen.

„Feuchtigkeit ist der Hörgeräte-Killer Nummer Eins“, sagt Peter Wilhelm von https://hoergeraete-info.net
„Und was die meisten Leute nicht berücksichtigen: Der IP-Schutz 68 für wasserdicht bezieht sich nur auf das reine Hörgerät. Aktuelle Geräte haben aber externe Lautsprecher, die überhaupt keine IP-Schutzklasse haben und beim Untertauchen meist sofort kaputt gehen.“

Deshalb rät der Hörgeräte-Experte dringend, auch mit sogenannten wasserdichten Hörgeräten auf gar keinen Fall schwimmen zu gehen. Die Wasserdichtigkeit sei für den Ausnahme- und Notfall und nicht für das Freizeitschwimmen gedacht.

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